Die Nordwestschweizer Kantone gehen mit einer Stimme nach Bern
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
gemeinsame Medienmitteilung mit der NORDWESTSCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN DIREKTOREN DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS -- Die Regierungsräte Sabine Pegoraro (BL), Hans-Peter Wessels (BS) und Peter C. Beyeler (AG) haben sich beim heutigen Hearing der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) zum „Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“ gemeinsam für die Kernanliegen Bahninfrastruktur der Nordwestschweiz eingesetzt.
Sie wiesen dabei mit Nachdruck auf die Wichtigkeit der zeitnahen Finanzierung und Realisierung derjenigen Projekte hin, welche einerseits eine Verbesserung der S-Bahn-Angebote in Basel, Bern und Zürich zu einem Viertelstundentakt ermöglichen, und andererseits eine Verbesserung der Fernverkehrsverbindungen zwischen Basel, Bern und Zürich erzielen. Weiter sind auch die Planungen und Projektierungen für die grossen Infrastrukturen, die auf der Nord-Süd-Achse eine Verbesserung des Güterverkehrs bewirken, bereits in einer ersten Phase auszulösen.
Zur wirksamen Entwicklung der S-Bahn-Systeme sind zusätzlich zur „Entflechtung Basel Ost“ auch die beiden Projekte „Entflechtung Pratteln“ und „3. Gleis Gümligen – Münsingen“ in den ersten Ausbauschritt 2025 aufzunehmen. Ebenfalls sind zwischen Aarau und Zürich Massnahmen notwendig, damit auf der S-Bahn eine Verdichtung des heute ungenügenden Stundentakts möglich ist.
Beim Fernverkehr fordert die Nordwestschweiz, dass die Finanzierung des Chestenbergtunnels nicht aus dem Gesetz der Vorlage ZEB (zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur) gestrichen wird. Die Neubaustrecke Chestenberg wird dringend benötigt, um den am stärksten mit Güter- und Personenverkehr befahrenen Abschnitt im Schweizer Eisenbahnnetz zu entlasten. Auch der Wisenbergtunnel und der Heitersbergtunnel II sollen in die neuen Gesetze aufgenommen und nicht ersatzlos aus dem ZEB-Gesetz gestrichen werden. Ebenso sind die im ZEB-Gesetz definierten Angebotsverbesserungen auf der Strecke Basel – Delémont – Biel (– Genève) im Ausbauschritt 2025 zu berücksichtigen.
Weiter sind die Nord-Süd-Korridore über den Gotthard und den Lötschberg und die damit notwendigen Zufahrten im Norden und im Süden auszubauen. Dazu sind die Mittel für die Detailprojektierung zum Ausbau des Lötschbergtunnels und der Planungsarbeiten für den Wisenbergtunnel im ersten Ausbauschritt 2025 einzustellen.
Für die Zukunft der Nordwestschweiz ist es essentiell, dass die Planung, Projektierung und Realisierung dieser Schlüsselinfrastrukturen in nützlicher Frist erfolgen kann. Dafür setzen sich die Direktoren des öffentlichen Verkehrs der Nordwestschweizer Kantone gemeinsam ein.
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