Kein Lohndumping auf staatlichen Baustellen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die in den Medien erhobenen Vorwürfe betreffend Lohndumping bei der Baustelle Theater haben sich als gegenstandslos erwiesen. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat bei der für Lohnkontrollen zuständigen Bausstellenkontrolle dagegen interveniert, dass den Medien aus diesem Kreis unbelegte Vorwürfe hinterbracht werden.
Die in den Medien im Juni und im November erhobenen Vorwürfe betreffend Lohndumping bei der Baustelle Theater wurden von der Baustellenkontrolle (BASKO) im Auftrag der Paritätischen Kommission im Elektro-Installationsgewerbe überprüft und haben sich als gegenstandslos erwiesen. Auf Baustellen des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) wurde bisher noch nie ein Fall von Lohndumping festgestellt.
Um Lohndumping vorzubeugen fordert das BVD als Bauherr bei den eigenen Beschaffungen von den anbietenden Unternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen gemäss Beschaffungsgesetz des Kantons Basel-Stadt. Nach der Auftragsvergabe wird das beauftragte Unternehmen im Werkvertrag ausdrücklich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die geforderten Arbeitsbedingungen auch durch von ihm eingesetzte Drittfirmen eingehalten werden. Der Bauherr kann die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften jederzeit überprüfen, resp. überprüfen lassen. Für den Fall der Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen durch den Unternehmer oder durch von ihm eingesetzte Dritte wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Selbstredend muss der Unternehmer gegebenenfalls entsprechende Nachzahlungen leisten. Damit hat das BVD eine vorbildliche Regelung getroffen, die sich bewährt hat.
An einer kürzlich durchgeführten Besprechung mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt (GVBS) und der BASKO wurde festgehalten, dass bis heute auf keiner Baustelle des BVD und somit auch nicht auf der Baustelle Theater Lohndumping stattgefunden hat. Das BVD hat sich bei der BASKO darüber beschwert, dass sie den Medien unbelegte Vermutungen kommuniziert.
Nebst Lohndumping wurden von der BASKO auch zwei Vergehen der beauftragten Elekroinstallateure vermutet. Es stellte sich beim einen Fall heraus, dass ein auswärtiger Spezialist fachtechnisch absolut korrekt installiert hat, die gesetzlich vorgeschriebene Konzession für Installationen in der Schweiz aber nicht vorweisen konnte. Wie in solchen Fällen üblich, zog diese Firma eine basel-städtische Unternehmung bei, welche die entsprechende Verantwortung übernahm. Die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch die IWB haben keinerlei Mängel ergeben.
Diesen Herbst hat ein anderer ausländischer Auftragnehmer für die erforderlichen Anpassungen an elektrischen Installationen einen bestausgewiesenen regionalen Subunternehmer verpflichtet. Die traditionelle Basler Elektro-Unternehmung bedauert es sehr, dass sie es verpasst hat, ihre Arbeiten im Theater rechtzeitig bei den IWB anzumelden. Wenige Stunden nach Bekanntwerden dieser Unterlassung lagen aber auch hier sämtliche Dokumente vor. Somit kann zum Thema Elektroinstallationen festgehalten werden, dass die BASKO in diesem Fall zwar fehlende Dokumente feststellen musste, die daraus gezogenen Schlüsse aber unzutreffend waren.
Das BVD forderte die BASKO dazu auf, den Sachverhalt öffentlich richtig darzustellen. Leider ist diese Richtigstellung bisher ausgeblieben. Mit dem GVBS wurde eine weitere Besprechung vereinbart, mit dem Ziel, die Arbeitsweise der BASKO grundsätzlich zu überprüfen und insbesondere ihre Finanzierung verbunden mit einer klaren Leistungsvereinbarung auf eine neue Grundlage zu stellen.
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