Neuer Kosten- und Gebührenerlass für Veranstaltungen auf Allmend
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Mit Regierungsratsbeschluss vom 27. März 2012 hat die Regierung des Kantons Basel-Stadt eine neue Kosten- und Gebührenerlassregelung verabschiedet, welcher per 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Die damit verbundene Vereinfachung der Regelungen soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Veranstaltungsortes Basel beitragen.
Mit dem Regierungsratsbeschluss wird die Praxis der Kosten- und Gebührenerlasse für Veranstaltungen neu geregelt und transparenter gestaltet. Alle Veranstalter, welche durch den Kanton mit Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds unterstützt werden, erhalten einen vollständigen Gebühren- und Kostenerlass. Damit wird verhindert, dass eine staatliche Stelle Unterstützungsgelder spricht, die teilweise über Gebühren wieder an den Staat gehen.
Auch Veranstaltungen, welche keine öffentlichen Fördergelder erhalten, können wie bisher einen Kosten- und Gebührenerlass beantragen. Neu gelten drei Erlasssätze, was eine Vereinfachung darstellt und den Veranstaltern die Budgetierung erleichtern soll.
Die bisher über Rabatte geförderte Verwendung von Mehrweggeschirr wird neu allen rabattberechtigten Veranstaltungen zur Auflage gemacht. Der Einsatz von Mehrweggeschirr ist heute bereits weit verbreitet und trägt zur Verbesserung der Sauberkeit und zur Abfallvermeidung bei. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine solche Auflage zumutbar ist.
Mit der neuen Regelung werden künftig einerseits grosse standortrelevante Grossanlässe mit überregionaler Ausstrahlung und andererseits soziale, kulturelle, sportliche und gemeinnützige Aktivitäten massgeblich von staatlichen Kosten und Gebühren entlastet. Durch die vereinfachte Rabattierung können seitens Kanton bereits in einer frühen Phase Auskunft über anfallende Gebühren erteilt werden.
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