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Öffentliche Planauflage „Vorderer Jakobsberg“

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Der im Bereich des vorderen Jakobsbergs geltende Bebauungsplan von 1996 soll aufgehoben und durch flexiblere Vorschriften ersetzt werden. Die gültige Planung hat sich als zu detailliert und restriktiv erwiesen, um den heutigen Anforderungen – wie nach Solaranlagen und Veloabstellplätzen – zu entsprechen. Da es sich jedoch um ein wertvolles Ortsbild handelt, ist das Bau- und Verkehrsdepartement mit Genossenschaftsvertretern und den Motionären Jörg Vitelli und Christophe Haller übereingekommen, eine Planung vorzulegen, mit der eine bauliche Entwicklung unter angemessener Respektierung des wertvollen Siedlungscharakter erfolgen kann.

Am 19. Januar beginnt im Bau- und Verkehrsdepartement die 30-tägige Planauflage, mit der der Öffentlichkeit die Bebauungsplanung zum „Vorderen Jakobsberg“ vorgestellt wird. Mit der Planung soll den heutigen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer besser Rechnung getragen werden. Anlass zur Revision der Nutzungsplanung gaben die Wünsche dreier Genossenschaften auf dem vorderen Jakobsberg, die in ihrem Anliegen von einer Motion der Grossräte Christophe Haller und Jörg Vitelli gestützt wurden. Anlass dafür bot die bisherig strikte Reglementierung von baulichen Veränderungen. Bisher ist im Bebauungsplan und in sogenannten Typenplänen nämlich sehr detailliert festgehalten, welche baulichen Veränderungen erlaubt sind. Dabei besteht zum Beispiel ein Konflikt mit bisher im Perimeter nur sehr eingeschränkt möglicher Solarenergienutzung.

Die Siedlung, die von 1943 bis 1947 nach einem Bebauungsvorschlag von Hermann Baur realisiert wurde, ist ein siedlungshistorisch wichtiges Zeugnis der Kriegs- und Nachkriegsjahre, das auch künftig angemessen zu respektieren ist. Mit dem nun erarbeiteten neuen Be-bauungsplan soll der mögliche Entwicklungsspielraum nicht wie bisher im Voraus exakt verortet und festgelegt werden. Der Vorschlag zielt vielmehr darauf, die Spielregeln für die Ent-wicklung von künftigen baulichen Vorhaben festzulegen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Abweichungen von dem bisherigen Bestand um so besser zu begründen sind, je grösser sie gewünscht werden. Entsprechende Vorhaben sollen mit den relevanten Behördenstellen frühzeitig beraten werden, um im Einzelfall gute Lösungen zu finden. Mit der Planung werden auch Aussagen zu Solaranlagen, Garten- und Veloschöpfen gemacht. Für die Beurteilung von baulichen Massnahmen soll künftig die Stadtbildkommission zuständig sein.

Die kantonale Denkmalpflege prüft für den gesamten Kanton, welche Gebäude gemäss dem Denkmalschutzgesetz zu inventarisieren sind. Eine entsprechende Überprüfung – die nicht im Rahmen der Nutzungsplanung erfolgt – steht für das Bruderholz 2012/ 2013 an. Bei künftig allfällig inventarisierten Gebäuden auf dem vorderen Jakobsberg wäre bei baulichen Veränderungen dann auch die Denkmalpflege hinzuzuziehen.

Die nun vorliegende Planung wurde in ihren Grundsätzen den Motionären und Genossenschaftsvertretungen vorgestellt und von diesen begrüsst. Am 17.1.2012 erfolgte eine Infor-mationsveranstaltung für die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Zur Erfüllung der Motion soll dem Grossen Rat bis zum 17. März 2012 eine Vorlage durch die Regierung überwiesen werden.

Hinweise

Die Auflagepläne sind im Planungsamt, Rittergasse 4, 2. Stock, von 19. Januar bis 17. Februar einsehbar, Montag bis Freitag, jeweils zu den Bürozeiten.

Weitere Auskünfte

Axel Schubert, Telefon +41 (0)61 267 92 13 Projektleiter, Städtebau & Architektur, Planungsamt

Bau- und Verkehrsdepartement

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