Rekurs gegen Basel Tattoo: Vergleich ist nicht zustande gekommen - Durchführung Tattoo 2013 nicht gefährdet
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Rekurrentinnen und Rekurrenten gegen die Bewilligung für das Tattoo 2012 bis 2014 und die Tattoo-Organisatoren haben sich nicht auf einen Vergleich einigen können. Die auf Anregung des BVD vermittelte Sistierung des Rekurses aus Kreisen der Anwohnerschaft (u.a. Verein Heb Sorg zum Glaibasel) bis 31. Oktober 2012 ist ohne Verhandlungsergebnis verstrichen. Die Durchführung künftiger Tattoo’s ist dennoch nicht gefährdet.
Der Rekurs des Vereins Heb Sorg zum Glaibasel und von Anwohnenden verlangt, dass die Rasenfläche auf dem Kasernenareal während der Durchführung des Tattoo vollständig zugänglich sei. Der Veranstalter hatte 2011 am Rand der Rasenfläche WC-Container platziert. Die aus diesem Grunde gegen die Bewilligung für das Tattoo 2012-2014 eingegangene Einsprache wurde von der Allmendverwaltung als Bewilligungsbehörde abgelehnt.
Dagegen haben der Verein heb Sorg zum Glaibasel und Anwohnende Rekurs bei der Baurekurskommission (BRK) erhoben. Um genügend Zeit für Abklärungen und Verhandlungen zu haben, wurde der Rekurs bis Ende Oktober 2012 sistiert. Die Sistierung verstreicht heute ohne Verhandlungsergebnis, das Verfahren bei der (BRK) geht nun weiter.
Lehnt diese den Rekurs ab und stützt den Entscheid der Vorinstanz, steht den Rekurrentinnen und Rekurrenten der weitere Rechtsweg an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt offen. Heisst die BRK den Rekurs hingegen gut, würde das bedeuten, dass die Allmendverwaltung als Bewilligungsinstanz entsprechende Auflagen in die Bewilligung 2013 für das Tattoo einbauen müsste, die den Anforderungen der BRK entsprechen. Die Durchführung des Tattoo 2013 ist also nicht in Frage gestellt, da diese nicht auf dem Rasen stattfindet und einzig die WC-Container die Rasenfläche tangieren.
Die diesjährige Durchführung des Tattoo war trotz des hängigen Verfahrens möglich, da die aufschiebende Wirkung des Rekurses von der BRK aufgehoben worden ist.
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