Trinationale Planungsvereinbarung „Entwicklungsvision 3Land“ unterzeichnet
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Heute haben die Städte Huningue und Weil am Rhein, der Kanton Basel-Stadt sowie die Communauté de Communes des Trois Frontières (CC3F) sowie der Conseil Général Haut Rhin (CG68) eine Planungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur Entwicklung des Gebiets zwischen Dreirosenbrücke und Palmrainbrücke unterzeichnet. Ziel ist die grenzüberschreitend abgestimmte Planung einer nachhaltigen Entwicklung des Gebiets rund um das Dreiländereck. Die Vereinbarung definiert dazu auch ökologische Rahmenbedingungen der angestrebten Entwicklung.
Die heute unterzeichnete Planungsvereinbarung regelt die trinationalen Zusammenarbeit zugunsten einer Entwicklung des Gebiets um das Dreiländereck zwischen Dreirosen- und Palmrainbrücke. Die Planungspartner – die Städte Huningue, Weil am Rhein und Basel – verpflichten sich dazu, diesen grenzüberschreitenden Raum so zu entwickeln, dass für alle Beteiligten ein städtebaulicher, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Mehrwert entsteht.
Die Planungsvereinbarung geht davon aus, dass der mittel- und langfristig stark anwachsende Containerverkehr neue Hafen-Infrastrukturen nötig machen wird. Die Verlegung des Containerumschlags in ein neues Hafenbecken 3 eröffnet interessante Entwicklungschancen am Rheinufer. Die Planungsvereinbarung setzt für diese Entwicklungen im Norden Basels, insbesondere für die angedachte Rheininsel, und für die Städte Huningue und Weil am Rhein Rahmenbedingungen in vielfacher Hinsicht. Konkret soll die Entwicklung im trinationalen Grenzland unter anderem...:
alle wichtigen Interessen und die Öffentlichkeit einbeziehen,
die Bedürfnisse der Hafenwirtschaft aufnehmen und zukunftsträchtige Standorte für die Hafenlogistik schaffen,
Wohn- und Arbeitsnutzungen sowie Nutzungen mit regionaler Ausstrahlung und hohem öffentlichen Interesse ermöglichen, dabei
mehr Grün- und Freiräume für die Bevölkerung und wertvolle Naturräume schaffen und sichern,
die Zugänglichkeit und Durchgängigkeit der Rheinufer sichern,
eine Verkehrsstrategie mit Priorität auf öffentlichem Verkehr und Langsamverkehr entwickeln, die grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen verbessern und
den Gesamtenergieverbrauch minimieren.
Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist die Konkretisierung einer am 26. September 2011 unterzeichneten Absichtserklärung. Sie definiert nebst den genannten inhaltlichen Rahmenbedingungen auch die Projektorganisation und fünf Teilprojekte. Diese betreffen die Erarbeitung eines Konzepts zur Verkehrs- und Nutzungsplanung, eine neue Rheinbrücke auf Höhe der Wiesemündung und eine Verbindung zwischen der Westquaiinsel und Friedlingen, eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse, eine übergreifende trinationale Masterplanung sowie die trinationale Kommunikation.
Die politische Steuerung der kommenden umfangreichen Planungsarbeiten in den drei Städten obliegt dem Bürgermeister von Huningue, Jean-Marc Deichtmann, den Präsidenten der CC3F und des CG68, Roland Igersheim und Charles Buttner, dem Oberbürgermeister von Weil am Rhein, Wolfgang Dietz, sowie den beiden Regierungsräten des Kantons Basel-Stadt, Christoph Brutschin und Hans-Peter Wessels.
Die Planungsvereinbarung „3Land“ bildet die Grundlage für die konkretisierenden, landesspezifischen Planungsarbeiten: In Weil am Rhein wird ein Rahmenplan erarbeitet, der an das Büro Pesch & Partner aus Stuttgart vergeben wurde. Diese Rahmenplanung wird in enger Abstimmung mit der Masterplanung 3Land durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden dann zu gegebener Zeit in Bebauungsplänen rechtsverbindlich geregelt, wobei ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren vorgeschrieben ist; Huningue wird einen „plan local d’urbanisme“ erarbeiten und Basel-Stadt einen „Stadtteilentwicklungsplan Klybeck-Kleinhüningen“. Der dafür nötige Projektierungskredit wird dem Grossen Rat beantragt werden. Der Stadtteilentwicklungsplan Klybeck Kleinhüningen soll im Rahmen eines Mitwirkungsprozesses entwickelt und – wie es das eidgenössische Raumplanungsgesetz für die Richtplanung vorsieht - öffentlich zur Vernehmlassung aufgelegt werden. Die drei Städte stimmen die lokalen Planungsarbeiten laufend untereinander ab und halten sie in einem gemeinsamen „Masterplan 3Land“ fest.
Hinweise
Der Text der Planungsvereinbarung ist nebst anderen Unterlagen zum Thema abrufbar: www.planungsamt.bs.ch/grenzueberschreitende-planung/3-land.html
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