Fiko-Bericht wird veröffentlicht
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Nach dem Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz sind die Prüfberichte der Finanzkontrolle nicht öffentlich zugänglich im Sinne von § 25 Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Das BVD als Auftraggeber der Spezialprüfung hat sich aber aufgrund des sehr hohen Interesses der Öffentlichkeit entschlossen, den Prüfbericht von sich aus zu publizieren.
Aufgrund des Finanz- und Verwaltungskontrollgesetzes sind die Berichte der Fiko nicht öffentlich zugänglich im Sinne von § 25 IDG (reaktive Seite des Öffentlichkeitsprinzips). § 20 IDG erlaubt aber, dass ein öffentliches Organ Informationen über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse von sich aus bekannt gibt (aktive Seite des Öffentlichkeitsprinzips).
Der Vorsteher des BVD als Auftraggeber der Spezialprüfung bei den BVB kommt zum Schluss, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in diesem Fall gegenüber allfälligen Geheimhaltungsinteressen überwiegt. Aus diesem Grund veröffentlicht das BVD nach Rücksprache mit der Finanzkontrolle und dem Datenschutzbeauftragten den Prüfbericht samt Beilagen.
Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes weiterer Betroffener werden im Bericht und in den Beilagen die erforderlichen Passagen abgedeckt.
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