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Geodaten des Kantons Basel-Stadt mit neuen Koordinaten LV95

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Am 1. November 2013 ersetzt der Kanton Basel-Stadt das über 100jährige Koordinatensystem der amtlichen Vermessung durch die neuen Koordinaten LV95. Grundlage dazu ist die Landesvermessung 1995, welche diejenige aus dem Jahre 1903 ablöst. Die Landesvermessung 1903 musste wegen historisch gewachsener Verzerrungen auf eine neue Basis gestellt werden. Mit den LV95-Koordinaten lassen sich moderne Technologien und satellitengestützte Messverfahren unmittelbar für Katastervermessungen und Infrastrukturprojekte einsetzen. Die Einführung der neuen Koordinaten LV95 erfordert eine Neuberechnung der im Grundbuch eingetragenen Parzellenflächen. Wegen Rundungsdifferenzen kann es zu marginalen Flächenänderungen kommen. Der Eintrag der neuen Parzellenflächen in das Grundbuch erfolgt von Amtes wegen und ist für die Eigentumsberechtigten kostenlos.

Der Kanton Basel-Stadt führt am 1. November 2013 die neuen Koordinaten LV95 in der amtlichen Vermessung und den darauf aufbauenden Geodatensätzen ein. Bereits am 13. August 2013 hat der Regierungsrat die dafür benötigte Rechtsgrundlage beschlossen und die Geoinformationsverordnung (KGeoIV) entsprechend angepasst. Die LV95-Koordinaten ersetzen das mehr als 100jährige System der Landeskoordinaten aus dem Jahre 1903 (LV03), welches heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Die neuen Koordinaten bilden die Realität genauer ab und eliminieren historisch bedingte Verzerrungen. Aus dem Vergleich der Koordinatenwerte des Basler Münsters im alten und im neuen Landeskoordinatensystem ergibt sich eine Lagedifferenz von rund 75 cm. Abgeleitet aus den LV95-Koordinaten vergrössert sich die Länge der Kantonsgrenze um 1 m auf 43‘259 m und die Kantonsfläche nimmt um 911 m² auf 36‘953‘950 m² zu.

Grundlage der neuen Koordinaten LV95 ist die Landesvermessung 1995, welche durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo mit Hilfe neuer Technologien wie beispielsweise satellitengestützter Messmethoden bereitgestellt wurde. Der Ausgangspunkt des Landeskoordinatensystems liegt unverändert in der alten Sternwarte Bern und hat neu folgende LV95-Koordinatenwerte: E = 2‘600‘000 m und N = 1‘200‘000 m. E bezeichnet die Lage in west-östlicher Richtung, N diejenige in süd-nördlicher Richtung.

Dank den neuen LV95-Koordinaten können moderne satellitengestützte Messverfahren für die hochpräzise Koordinatenbestimmung im Kataster und in Infrastrukturprojekten direkt verwendet werden. Aufwändige Einpassverfahren in die Landesvermessungsgrundlagen aus dem Jahre 1903 entfallen. Dies bringt bei der Planung und Ausführung von Infrastrukturanlagen eine grosse Effizienz- und Qualitätssteigerung, welche insbesondere den grenzüberschreitenden Projekten im Strassen- und Schienenbau und Kartenportalen in der trinationalen Agglomeration zugute kommen.

Die Einführung der LV95-Koordinaten ist von grosser Bedeutung für Geodatenbestände der Wirtschaft und der Verwaltung, die hohen Qualitätsanforderungen genügen müssen. Kurz- bis mittelfristig müssen sie an die neue Koordinatenbasis der amtlichen Vermessung angepasst werden. Für Fachpersonen finden sich ausführliche technische Informationen zu den neuen Koordinaten LV95 sowie zu den Hilfsmitteln für die Umstellung unter www.geo.bs.ch/lv95.

Die Einführung der neuen Koordinaten LV95 hat keinen Einfluss auf die örtliche Lage der Grenzzeichen und den Verlauf der Parzellengrenzen. Die Parzellenflächen müssen hingegen aus den LV95-Koordinaten neu berechnet werden. Wegen Rundungsdifferenzen können sich dabei marginale Änderungen ergeben. Mit der Neuberechnung der Parzellenflächen wird gleichzeitig die bundesrechtliche Regelung angewendet, wonach Parzellenflächen auf ganze Quadratmeter gerundet in der Grundstücksbeschreibung des Grundbuchs aufzuführen sind.

Der Eintrag der neu berechneten Parzellenflächen erfolgt von Amtes wegen und ist kostenlos. Die Angabe der Parzellenfläche hat keine Grundbuchwirkung. Aus der Einführung der LV95-Koordinaten erwächst kein Anspruch auf eine Rechtsmittelbelehrung.

Nach dem 1. November 2013 erstellte Grundbuchauszüge weisen bei der Angabe der Parzellenfläche neu den Vermerk «Lagebezugsrahmen LV95» auf. Dies gilt auch für die Flächenangabe in der Eigentumsauskunft des Geoportals Basel-Stadt (www.geo.bs.ch/eigentumsauskunft, siehe Bild Eigentumsauskunft).

Fast alle der rund 25‘000 Parzellen des Kantons Basel-Stadt weisen infolge des Bezugsrahmenwechsels von LV03 auf LV95 entweder keine oder nur marginale Flächenänderungen im Umfang von einem halben Quadratmeter auf. Lediglich 185 in der Regel sehr grosse Parzellen weisen eine Flächenänderung von mehr als einem Quadratmeter auf. Die davon betroffenen Eigentumsberechtigten werden darüber schriftlich orientiert.

Hinweise

Weitere Informationen unter: www.gva.bs.ch

Weitere Auskünfte

Walter Oswald, Tel. +41 61 267 92 77 Kantonsgeometer, Leiter Grundbuch- und Vermessungsamt Bau- und Verkehrsdepartement

Bau- und Verkehrsdepartement

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