Leitungs- und Strassenbauarbeiten in der Gundeldingerstrasse
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Werkleitungen in der Gundeldingerstrasse, im Abschnitt Margarethen- bis Solothurnerstrasse, müssen saniert und erneuert werden. Diese Woche wurde im Abschnitt Margarethen- bis Frobenstrasse mit den Leitungsbauarbeiten begonnen. Die Leitungsbauarbeiten dauern voraussichtlich bis November 2013. Die nachfolgenden Belagsarbeiten werden im Frühling 2014 abgeschlossen. Der Verkehr wird die Gundeldingerstrasse während der Bauarbeiten immer passieren können.
Aufgrund des altersbedingt schlechten Zustands müssen die Elektro-, Telekom- und Wasserleitungen der Industriellen Werke (IWB) in der Gundeldingerstrasse, im Abschnitt Margarethen- bis Solothurnerstrasse, erneuert werden. Auch die entsprechenden Hausanschlussleitungen sind zu ersetzen. Ein Grossteil der Werkleitungen befindet sich im Trottoirbereich auf der Seite der ungeraden Hausnummern. Mit den Leitungsbauarbeiten ist diese Woche im Abschnitt Margarethen- bis Frobenstrasse bereits begonnen worden; sie dauern über die ganze Länge bis zur Solothurnerstrasse voraussichtlich bis November dieses Jahres. Danach erfolgen die Belagsarbeiten des Tiefbauamtes, die im Frühling 2014 abgeschlossen werden.
Im Zuge dieser Bauarbeiten wird auch die Lichtsignalanlage bei der Kreuzung Gundeldinger-/ Sempacherstrasse ersetzt. Schliesslich werden im Anschluss an die Leitungsbauarbeiten die Einmündungsbereiche der Reinacher- Froben- und Gempenstrasse neu als Trottoirüberfahrten ausgestaltet. Im Fahrbahnbereich ist lediglich ein teilweiser Belagsersatz im Kreuzungsbereich Gundeldinger-/Sempacherstrasse vorgesehen.
Der Verkehr durch die Gundeldingerstrasse als Einbahnstrasse in Fahrtrichtung Dreispitz wird während der gesamten Bauphase aufrecht erhalten. Im Baustellenbereich wird allerdings eine Fahrspur wegfallen, so dass der BVB-Bus Nr. 36 und der motorisierte Individualverkehr auf einer gemeinsamen Fahrspur geführt werden. Für den Veloverkehr wird eine separate Velospur zur Verfügung stehen.
Während der Bauarbeiten müssen im jeweiligen Baustellenbereich wegen der Fussgängerführung die Parkplätze aufgehoben werden. Die Zugänge und Zufahrten zu den Liegenschaften werden durch provisorische Massnahmen jederzeit gewährleistet.
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Bau- und Verkehrsdepartement
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