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Neuer Fussgängersteg an der zweiten SBB-Rheinbrücke offiziell eingeweiht

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Heute Freitag ist feierlich der neue Fussgängersteg an der zweiten, neuen SBB-Rheinbrücke eingeweiht worden. Der Fussgängersteg ist oberwasserseitig als Stahlkonstruktion an die neue Eisenbahnbrücke angehängt worden und ermöglicht Fussgängerinnen und Fussgängern ein bequemes Überqueren des Rheins. Der Bau des Stegs auch als Velobrücke war nicht möglich. Denn hierfür hätte der Steg breiter als die nun bestehenden drei Meter sein müssen. Dies war aus statischen Gründen nicht möglich.

Mit dem Bau des neuen, rund drei Meter breiten Fussgängerstegs an der neuen SBB-Rheinbrücke wurde am 17. September 2012 begonnen. Mitte Juni 2013 wurden die letzten Deckbelagsarbeiten ausgeführt, und heute Freitag, 28. Juni 2013, konnte der Fussgängersteg feierlich seiner Bestimmung, den Fussgängerinnen und Fussgängern, übergeben werden. Regierungsrat Hans-Peter Wessels, Vorsteher des zuständigen Bau- und Verkehrsdepartements, wies auf die grosse Bedeutung des neuen Rhein-Übergangs für die Bevölkerung hin. Zwei Primarschulklassen aus dem Theodor- (Klasse 2a) und aus dem Sevogelschulhaus (Klasse 2b) weihten den Steg mit einer Staffette sportlich ein.

Der Fussgängersteg, eine leichte Stahlkonstruktion, ist an die neue, von den SBB am 22. Oktober 2012 eingeweihte zweite Eisenbahnbrücke angehängt. Er besticht durch seine schlanke Erscheinung und den freien Blick rheinaufwärts. Der behindertengerechte Zugang zum Steg wird beidseitig durch Rampen sichergestellt. Auf Kleinbasler Seite ist die Rampe rund 22 Meter lang und mündet direkt in die Unterführung Eisenbahnweg ein. Auf Grossbasler Seite beträgt die Rampenlänge rund 74 Meter. Zudem wurde auf Grossbasler Seite eine Treppe mit direktem Zugang vom St. Alban-Rheinweg/Birsköpfli auf den Steg ermöglicht.

Die Stahlkonstruktion des Fussgängerstegs besteht zur Hauptsache aus zwei Längsträgern und der Lauffläche, welche als Stahlplatte mit Querträgern ausgebildet ist. Die Querträger im Abstand von vier Metern sammeln die Kräfte der Längsträger und geben sie an den Brückenkasten und die Hänger ab. Die Verankerung der Hänger und der Querträger entlang dem Brückenkasten waren bereits beim Bau der SBB-Brücke direkt in den Bau eingelegt worden. Auf diese Weise konnte auf nachträgliche Bohrungen verzichtet werden.

Bereits auf der benachbarten ersten SBB-Rheinbrücke aus dem Jahre 1870, die nun von den SBB saniert wird, existiert ein Fussgängersteg, welcher auf Wunsch des Kantons Basel-Stadt erstellt und auch mitfinanziert worden war. Der Kanton hatte die Möglichkeit, entweder einen Kostenbeitrag im Umfang von CHF 500'000.-- an die Sanierung des alten Fussgängerstegs beizusteuern oder einen neuen Steg bei der neuen SBB-Rheinbrücke zu realisieren. Die oberwasserseitige Fussgänger-Verbindung bei der Schwarzwaldbrücke ist im kantonalen Richtplan festgehalten und muss deshalb gemäss Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege zwingend bestehen.

Der bisherige Fussgängersteg an der alten SBB-Brücke war für die Fussgängerinnen und Fussgänger unattraktiv. Regierungsrat und Grosser Rat entschieden sich deshalb für einen Fussgängersteg an der neuen, zweiten SBB-Brücke und bewilligten hierfür einen Kredit über CHF 2,7 Mio.

Geprüft wurde auch ein Ausbau des Stegs als Fussgänger- und Veloverbindung. Diese Lösung konnte aber nicht weiterverfolgt werden. Denn die hierfür benötige Breite des Stegs hätte eine Verstärkung der zweiten SBB-Rheinbrücke erfordert. Dies war aus statischen Gründen nicht möglich.

Weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte

Christian Nägele, Tel. +41 (0)61 267 93 37 Projektleiter, Fachverantwortlicher Brücken- und Tunnelbau, Tiefbauamt Basel-Stadt

Bau- und Verkehrsdepartement

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