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Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen gestartet – Basel nimmt schweizweit Vorreiterrolle ein

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit einem Pilotversuch an einem schweizerischen Forschungsprojekt für velofreundliche Lichtsignalanlagen. An einigen speziell signalisierten Kreuzungen in Basel sind die Lichtsignalanlagen versuchsweise so ausgestattet, dass Velofahrer auch bei Rot rechts abbiegen oder zusammen mit Fussgängern die Kreuzung überqueren dürfen. Basel nimmt damit schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Der Pilotversuch dauert 18 Monate bis Ende November 2014.

Heute startet der Kanton Basel-Stadt mit einem Pilotversuch für den Veloverkehr an vier verschiedenen Kreuzungen in Basel, die durch Lichtsignalanlagen geregelt sind. Basel beteiligt sich damit am Forschungsauftrag „Langsamverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen“ der Schweizerischen Vereinigung der Verkehrsingenieure (SVI) und führt als erste und einzige Schweizer Stadt einen Pilotversuch durch. Basel nimmt somit schweizweit eine Vorreiterrolle für velofreundliche Lichtsignalanlagen ein. Ziel des Forschungsprojektes ist es zu untersuchen, inwiefern sich die Verkehrsführung verbessern und die Wartezeiten für Velofahrende an den Versuchsanlagen verringern lassen.

Beim Pilotversuch handelt es sich um folgende Neuerungen:

• Freies Rechtsabbiegen bei Rot für Velos: Velofahrende dürfen, sofern sie den Vortritt für Fussgänger und des von Links kommenden Verkehrs beachten, an den Versuchanlagen bei Rot nach Rechts abbiegen. Dies gilt während des Pilotversuchs an den folgenden drei Kreuzungen: Steinengraben/Kanonengasse, Steinengraben/Leonhardsstrasse sowie Klingelbergstrasse/Schanzenstrasse. Diese Kreuzungen sind mit einer speziellen Signaltafel gekennzeichnet, die ein gelbes Velo und einen Pfeil nach rechts auf schwarzem Grund zeigt.

• Fussgänger- und Velophase: Velofahrende dürfen bei Rundumgrün für Fussgänger die Kreuzung überqueren sofern sie den Vortritt der Fussgänger berücksichtigen. Diese Regelung gilt während des Pilotversuchs an der Kreuzung Mülhauserstrasse/ Elsässerstrasse. Eine gelbblinkende Ampel mit Velosymbol gestattet den Velofahrenden das vorsichtige Queren der Kreuzung trotz Rot. Blinkt die gelbe Ampel mit Velosymbol neben der roten Ampel nicht, so müssen Velofahrende halten.

Die Fachleute des Amts für Mobilität haben die vier Verkehrskreuzungen für den Pilotversuch gemeinsam mit der Verkehrspolizei so ausgewählt, dass sie verschiedene Verkehrssituationen wie mit oder ohne Radstreifen bzw. Fussgängerstreifen abbilden. Stets im Fokus war dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Da die versuchsweisen Neuerungen nach aktuellem Strassenverkehrsgesetz nicht zulässig sind, hat der Kanton Basel-Stadt für den Pilotversuch eine Ausnahmeerlaubnis des Bundes eingeholt. Das Forschungsprojekt wird durch Rapp Trans geleitet und vom Amt für Mobilität begleitet. Ebenfalls in das Forschungsprojekt eingebunden sind die Interessenvertreter für den Velo- und Fussverkehr. Für den eineinhalbjährigen Pilotversuch stehen 60'000 Schweizer Franken zur Verfügung. Nach der Auswertung der aus dem Pilotversuch gewonnen Erkenntnisse durch die Schweizerische Vereinigung der Verkehrsingenieure entscheidet das Bundesamt für Strassen, ob diese neuen Verkehresregeln bei Lichtsignalanlagen in der Schweiz dauerhaft eingeführt werden sollen. Dazu bedarf es einer Änderung der Signalisationsverordnung durch den Bundesrat.

Weitere Auskünfte

Weitere Auskünfte

Clemens Huber, Telefon 061 267 81 78 Leiter Verkehrssteuerung Christian Egeler, Telefon 061 335 79 12 Leiter SVI-Forschungsprojekt „Langsamverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen“, Rapp Trans

Bau- und Verkehrsdepartement

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