Umzingelt: Wie Bäume Baustellenarbeiten gut überstehen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Für die Instandhaltung der städtischen Infrastruktur sind Baustellen unerlässlich. Bäume in der näheren Umgebung von Baustellen müssen entsprechend geschützt werden. Meist wird unterschätzt, dass die unterirdische Wurzelkrone mindestens so ausladend ist wie die oberirdisch sichtbare Baumkrone. Verletzungen an Wurzeln schwächen die Bäume – oft lebensbedrohend. Sind Bäume auf Baustellen von Gerätschaften, Kranen und weiteren tonnenschweren Objekten umgeben, misst die Stadtgärtnerei dem Baumschutz grosse Beachtung bei. Mit Erfolg: Die Schadenstatistik der Stadtgärtnerei ist seit einigen Jahren rückläufig.
Jährlich stehen rund 600 der 12'000 Basler Alleebäume direkt im Bereich von Baustellen. Eine Verletzung am Stamm oder ein Astabriss lassen Pilze eindringen, ein allfälliger Befall beeinträchtigt die Statik des Baumes. Werden Grünflächen um Bäume als Zwischendepot für schwere Gerätschaften genutzt, verdichtet sich durch die grosse Belastung der Boden. In der Folge ist er nicht mehr ausreichend durchlüftet und das Regenwasser versickert nur unzureichend, der Baum ist nicht mehr ausreichend mit Flüssigkeit versorgt.
Um Schäden vorzubeugen, setzt sich die Stadtgärtnerei für den Schutz der Bäume und Grünflächen bei Baustellen ein. Sie erteilt Auflagen, berät private Baufirmen und begleitet pro Jahr rund 200 Bau-stellen vor Ort. Vor Baustart erfolgt eine Begehung mit allen beteiligten Firmen. Die Stadtgärtnerei dokumentiert mit einem Fotoprotokoll den Ist-Zustand; Start, Dauer und voraussichtliches Ende der Bauarbeiten werden festgelegt. Sind Grabungen in der Nähe von Bäumen geplant, verlangt die Stadt-gärtnerei die fachliche Unterstützung einer Baumpflegefirma. Die unmittelbare Fläche um einen Baum herum muss mit Baugittern und Absperrungen geschützt werden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass während dem Bauprozess Grünflächen spontan und ohne Bewilligung genutzt werden. In diesem Fall gilt es herauszufinden, wer von den Akteuren seine Meldepflicht unterlassen hat und für die „wilde Installation“ verantwortlich ist. Ist der Verursacher bekannt, fordert ihn die Stadtgärtnerei auf, die Grünfläche umgehend zu räumen.
Die Auswirkungen von mangelhaftem Baumschutz auf Baustellen sind oft grafierend. Die Vitalität der Bäume sinkt oder ein Baum stirbt ab. Kann ein Schaden einem Bauunternehmen klar zugeordnet werden, haftet es für die Instandstellung. Allfällige Schäden an gross gewachsenen Bäumen sind jedoch irreparabel. Zwar nimmt die Stadtgärtnerei die Firmen, die einen Schaden verursacht haben, in die Pflicht, aber Geld vermag den Schaden nur bedingt wettzumachen. So oder so vergehen Jahrzehnte, bis der Baum wieder eine stattliche Krone bildet.
Dank der kontinuierlichen Aufklärarbeit der Stadtgärtnerei und dank dem konsequenten Durchsetzen der Schutzmassnahmen sind die Tiefbauunternehmen der Region auf den Schutz der Bäume und Grünflächen sensibilisiert. Die Schadenstatistik der Stadtgärtnerei ist seit einigen Jahren rückläufig.
Hinweise
Weitere Informationen sind in der Dokumentation „Schutzmassnahmen auf Baustellen“ beschrieben: www.stadtgaertnerei.bs.ch/stadtgruen/stadtbaueme/baumschutz.html#page_section3_section3
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