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Fussgängerfreundliche Innenstadt – das neue Verkehrskonzept Innenstadt wird ab 5. Januar vollständig umgesetzt

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement -- Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Innenstadt schreitet zügig voran: Die Markierungs- und Signalisationsarbeiten sind in der Basler Innenstadt weitgehend abgeschlossen und die entsprechenden Verkehrsanordnungen rechtsgültig. Am 5. Januar 2015 werden auch die Güterumschlagszeiten für die motorfahrzeugfreie Kernzone umgesetzt.

Eine fussgängerfreundliche Innenstadt, wie sie zahlreiche Schweizer Städte bereits seit Jahren kennen, wird nun auch in Basel Realität. Seit der Einigung über die Güterumschlagszeiten zur motorfahrzeugfreien Kernzone und weiterer Vorstösse im Grossen Rat in diesem Sommer sind die Markierungs- und Signalisationsarbeiten in der Basler Innenstadt im Gang. Im Kleinbasel sind diese bereits abgeschlossen und die entsprechenden Verkehrsanordnungen wie Tempoangaben oder Vortrittsregelungen rechtsgültig. Im Grossbasel werden diese Arbeiten zurzeit mit Hochdruck umgesetzt. Bis anfangs 2015 sind diese abgeschlossen.

Das Verkehrskonzept Innenstadt bringt nicht nur verkehrliche Änderungen mit sich, sondern ermöglicht auch neue Nutzungen und Gestaltungen, wie Boulevardgastronomie und Flaniermeilen: Fussgängerinnen und Fussgänger erhalten mehr Raum dank verkehrsberuhigten Zonen (Fussgängerzonen, Begegnungszonen sowie Tempo 30-Zonen innerhalb des City-Rings). Für Velofahrende ist die Innenstadt weiterhin auf definierten Routen zugänglich. Taxis haben dank liberalen Zufahrtsregelungen jederzeit auch in die motorfahrzeugfreie Kernzone Zufahrt. Die Güterumschlagszeiten für die motorfahrzeugfreie Kernzone der Basler Innenstadt wurden vereinheitlicht und gelten von Montag bis Samstag von 5.00 bis 11.00 Uhr. Diese Regelung wird am 5. Januar 2015 umgesetzt.

Die Zufahrt in die motorfahrzeugfreie Kernzone für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für den Güterumschlag ist durch verschiedene Berechtigungen und Bewilligungen möglich und geregelt. Die im Vorfeld der vollständigen Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt eingesetzte Begleitgruppe behandelte rund 80 Anfragen und konnte bis dato rund 90% davon beantworten. Die noch offenen Fälle werden in den kommenden Tagen und Wochen beantwortet. In einzelnen Fällen ergingen Verfügungen. Die Fragestellungen wurden bei Vor-Ort-Terminen und intensiven Gesprächen diskutiert und den Lösungen zugeführt.

Hinweise

Beilage Plan Perimeter Verkehrskonzept Innenstadt

Weitere Auskünfte

Romeo Di Nucci, Tel. +41 61 267 81 64 Stellvertretender Leiter Verkehrstechnik, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement Bernhard Frey Jäggi, Tel. +41 61 267 72 25 Leiter Abteilung Verkehr, Kantonspolizei, Justiz- und Sicherheitsdepartement

Bau- und Verkehrsdepartement

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