Schnee und Eis auf Trottoirs: Pflichten jedes Grundeigentümers
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Grundeigentümer oder deren Beauftragte sind verpflichtet, Schnee und Eis vor ihrer Parzelle zu entfernen. Dies schreibt eine seit Jahren geltende Verordnung in Basel vor. Die Trottoirs müssen – auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite – gefahrlos begangen werden können. Die Stadtreinigung und die Stadtgärtnerei geben Tipps, wie die Sicherheit gewährleistet und die Bäume vor dem für sie schädlichen Salz geschützt werden können.
Entlang einer Parzellengrenze ist im Falle von Schnee und Eis auf Allmend von der Eigentümerschaft oder von deren beauftragten Person ein Streifen von mindestens einem Meter Breite jederzeit gefahrlos begehbar zu machen. Dies auch dort, wo keine Trottoirs vorhanden sind, wie beispielsweise am Fusse von Treppenanlagen und in Altstadtgassen. Diese Regelung gilt auch für die Zugänge zu Depots von Kehrichtsäcken und zu Kehrichtcontainern.
Glatteis und gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalze können eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Splitt kann den vom Bau- und Verkehrsdepartement aufgestellten Behältern entnommen werden. Die Stadtreinigung bittet darum, Splitt und Sand nach dem Auftauen auch wieder wegzuwischen, wenn die eisigen Temperaturen vorbei sind.
Der weggeräumte Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteins zu deponieren, möglichst weit entfernt von Bäumen und ihren Wurzeln. Dabei sind die Strassenschalen und Entwässerungsschächte freizuhalten, damit das Schmelzwasser abfliessen kann. Verunreinigter und insbesondere salzhaltiger Schnee darf nicht in Rabatten und in Baumnähe deponiert werden, denn er schadet den Pflanzen.
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden geniesst oberste Priorität. Trotzdem rufen Stadtgärtnerei und Stadtreinigung dazu auf, Streusalz nur mässig einzusetzen und nur dann, wenn dem Schnee und dem Eis sonst nicht beizukommen ist, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen. Denn Streusalz entzieht den Wurzeln Wasser und blockiert die für einen Baum wichtige Nährstoffaufnahme. Sichtbar werden die Schädigungen erst im Frühling: Die Blätter treiben später aus, bleiben kleiner und werden bereits im Sommer von den Blatträndern her braun.
Die Stadtreinigung ist auf den Strassen seit Jahren dafür besorgt, dass ihre Streufahrzeuge mit den modernsten technischen Streuvorrichtungen ausgerüstet sind. Diese verteilen mit einer sehr feinen Dosierung minimale Mengen an Streusalz auf die Strasse – auch dies im Interesse des Umweltschutzes und der Bäume. Durch Salz gestresste Bäume bilden viele tote Äste, was die Sicherheit das ganze Jahr über beeinträchtigt.
Hinweise
Bei Fragen steht die Sauberkeitshotline der Stadtreinigung des Tiefbauamtes unter Telefon 061 385 15 15 für Auskünfte zur Verfügung. Tipps der Stadtgärtnerei für einen schonenden Winterdienst gibt es unter www.stadtgaertnerei.bs.ch.
Weitere Auskünfte
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