Tram 8 – grenzenlos: Eröffnungstag, Stand der Arbeiten, neues Buskonzept in Weil am Rhein
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung mit der Stadt Weil am Rhein -- Am Sonntag, 14. Dezember 2014, wird die Verlängerung der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein in Betrieb genommen. Am Eröffnungstag werden der Bevölkerung an zahlreichen Festplätzen entlang der verlängerten Linie und mit Sonderangeboten der BVB viele Attraktionen geboten. Auf Schweizer Seite gehen die Arbeiten an den Rampen zum Hafen weiter. Auf deutscher Seite wird noch der Abgang von der Endhaltestelle auf die Bahnsteige gebaut. Mit der Inbetriebnahme der Tramlinie passt die Stadt Weil am Rhein das Buskonzept an.
Mit dem Fahrplanwechsel am kommenden Sonntag, 14. Dezember 2014, nimmt die verlängerte Tramlinie 8 den Betrieb nach Weil am Rhein auf. Das/die erste Tram fährt um 5.01 Uhr ab Wiesenplatz nach Weil am Rhein. Entlang der Linie 8 wird am Eröffnungstag von 11 bis 17 Uhr ein abwechslungsreiches Programm geboten. An der Haltestelle Kleinhüningeranlage gibt es eine Raclettestube der Kleinhüninger Kirchgemeinden. An der Haltestelle Grenze Zoll/Weil am Rhein-Friedlingen informieren das Hauptzollamt Lörrach und die Schweizer Grenzwache über ihre Tätigkeit. An der Haltestelle Dreiländerbrücke auf dem Hüningerplatz stehen Buden von Friedlinger Vereinen und eine Festbühne. Von der Haltestelle Riedlistrasse/Kesselhaus gelangt man in kürzester Zeit zum Kulturzentrum Kesselhaus, wo der Tag der offenen Ateliers, ein Tramkino und eine Musikbühne auf Besucherinnen und Besucher warten. An der Endhaltestelle Weil am Rhein Bahnhof/Zentrum steht eine Informationszelt, das von der BVB (mit Fahrsimulatoren) zusammen mit RVL, SWEG, Weil aktiv, Sparkasse, Vitra und der WWT GmbH betrieben wird.
Die Fahrt auf der Linie 8 ist den ganzen Tag über kostenlos. In den beiden neuen Fahrzeugen der BVB, den Flexitys, welche im Linienbetrieb im Einsatz stehen,wird die Strecke zwischen Weil am Rhein und Schifflände von Basel Tourismus kommentiert. Auf der Strecke zwischen Weil am Rhein und Wiesenplatz finden zudem Oldtimer-Fahrten statt. Das detaillierte Programm ist unter www.bvb.ch/aktuell/bvb-projekte/tram-8-grenzenlos zu finden.
Am Freitagmorgen, 12. Dezember 2014, findet ein Festakt für die Einweihung mit geladenen Gästen statt.
Mit der verlängerten Tramlinie 8 kann Weil am Rhein sein Buskonzept anpassen, denn das Tram bedient Haltestellen, an denen bisher die Busse der SWEG hielten. Statt sich zu konkurrenzieren, werden die frei werdenden Buskapazitäten neu genutzt. Ötlingen und Märkt erhalten häufigere Verbindungen nach Weil am Rhein. Künftig werden alle Stadtteile überwiegend im Stundentakt mit dem Bus erreichbar sein.
Weil am Rhein rechnet mit der Inbetriebnahme der Tram-Verlängerung mit einer Zunahme des Pendlerverkehrs in Friedlingen und damit auch mit einer steigenden Nachfrage nach Parkraum seitens der Pendlerinnen und Pendler, welche ihr Auto stehen lassen und mit dem/der Tram nach Basel zu ihren Arbeitsplatz fahren wollen. Deshalb wurde die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Friedlingen beschlossen, um das vorhandene Parkraumangebot für die Anwohnerschaft, für Kundinnen und Kunden, Pendlerinnen und Pendler Besucherinnen und Besucher neu zu organisieren. Die Parkraumbewirtschaftung gilt in den Parkzonen Friedlingen Süd und Friedlingen Nord. Die Parkzone Friedlingen Süd umfasst den Bereich südlich der Hauptstrasse. Die Parkflächen an der Hardstrasse unter der Autobahn bleiben im südlichen Bereich von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen. Die Parkzone Friedlingen Nord umfasst den Bereich nördlich der Hauptstrasse bis zur Tullastrasse.
Die Parkraumbewirtschaftung hat für den Bereich Friedlingen Süd am 1. November 2014 und für den Bereich Friedlingen Nord am 1. Dezember 2014 begonnen. Die Parkzeit in den Parkzonen beträgt werktags in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr maximal 90 Minuten.
Bewohnerinnen und Bewohner der Parkzonen können bei der Stadtverwaltung einen Bewohnerparkausweis beantragen, der zum dauerhaften Parken eines Fahrzeuges berechtigt. Mitarbeitende von Gewerbebetrieben, die ihren Sitz in den Parkzonen haben, haben die Möglichkeit, einen Gewerbeparkausweis zu erhalten. Die Parkausweise gelten jeweils in beiden Parkzonen. Die Kosten für den Bewohnerausweis betragen 30 €/Jahr und für den Gewerbeparkausweis 120 €/Jahr. Bewohnerparkausweise können auch als Monatsausweise beantragt werden. Die Kosten betragen 10 €/Monat.
Die Arbeiten rund um die verlängerte Tramlinie 8 sind auf beiden Seiten der Grenze noch nicht abgeschlossen. Auf Schweizer Seite sind die beiden langgezogenen Rampen von den Hiltalingerbrücken in den Hafen noch nicht fertiggestellt. Sie werden die Kleinhüningeranlage vom Schwerverkehr befreien. In Weil am Rhein am Bahnhof ist der Abgang auf die Bahnsteige noch zu bauen. Die entsprechenden Pläne liegen beim Eisenbahnbundesamt zur Genehmigung.
Beim Grenzübergang Basel-Hiltalingerstrasse gibt es eine Einmaligkeit: Direkt am Grenzübergang befindet sich im Einreisebereich in die Schweiz die Tramstation der Linie 8. Das heisst jedoch auch, dass Trampassagiere, welche mehr Waren als die geltenden Freimengen mit sich führen, zwingend vor dem Besteigen des/der Tram(s) ihre Zollformalitäten bei den Schweizer Behörden für die Einreise erledigt haben müssen.
Die Schweizer Grenzwache, welche für die Warenkontrolle zuständig ist, wird diese analog dem Individualverkehr oder wie beim Linienbusverkehr durchführen. Stichproben sind jederzeit möglich. Dabei können Schweizer Grenzwächter im stehenden und im fahrenden Tram tätig werden. Kontrollen von nicht uniformierten Grenzwachtmitarbeitern sind möglich. Auch kann das/die Tram jederzeit durch die Schweizer Grenzwache vor dem Verlassen der Schweiz in Fahrtrichtung Deutschland für eine Kontrolle angehalten werden. Die Schweizer Grenzwache wird bei ihren Stichproben darauf achten, dass der Tramfahrplan eingehalten werden kann. Deshalb müssen Personen, bei welchen eine weitere Abklärung notwendig ist oder Unregelmässigkeiten festgestellt werden, aus dem/der Tram aussteigen.
Die Schweizer Grenzwache ist jeweils von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr beim Grenzübergang Basel-Hiltalingerstrasse vor Ort und bietet diverse Dienstleistungen für Verzollungen im Privatwarenverkehr an. Ausserhalb dieser Präsenzzeit können die Reisenden selbständig verzollungspflichtige Waren mittels einer Anmeldebox am Grenzübergang deklarieren. Regelmässige Kontrollen durch mobile Grenzwachtpatrouillen stellen sicher, dass auch ausserhalb der Präsenzzeit die geltenden Zollvorschriften der Schweiz beachtet werden.
Der deutsche Zoll überwacht an der Aussengrenze der Europäischen Union den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Barmitteln. Die Kontrollen werden in Form von Stichproben durchgeführt. Auch Fahrgäste der/des Tram 8 müssen mit Kontrollen in der/im fahrenden Tram rechnen. Die deutschen Zollbeamten können dabei an den Haltestellen auf dem Gebiet der Stadt Weil am Rhein zusteigen oder die/das Tram während der Fahrt anhalten. Werden Waren aus der Schweiz eingeführt, die die Reisefreigrenzen überschreiten, sind diese unaufgefordert am Grenzübergang anzumelden. Dies gilt auch für Barmittel in Wert von 10 000 Euro oder mehr.
Die Anmeldepflicht für Barmittel greift auch bei der Ausreise. Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen oder Bussgelder die Folge sein. Eine Ausfuhrabfertigung und Bestätigung der Ausfuhrkassenzettel ist nur direkt am Grenzübergang möglich, nicht in der/dem Tram. Die Dienststelle ist an Werktagen von 8.30 bis 22.30 Uhr besetzt.
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