Veloabstellplätze bei Neubauten
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Bei Neubauvorhaben ab 4000 m2 Bruttogeschossfläche müssen Anzahl und Standort der Veloabstellplätze neu auf der Basis einer Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) geplant und erstellt werden. Grund dafür ist eine Änderung im kantonalen Bau- und Planungsgesetz (BPG), die der Grosse Rat im September 2014 erlassen hat. Diese Änderung ist nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist per 1. November 2014 in Kraft getreten. Für Vorhaben mit weniger als 4000 m2 Bruttogeschossfläche wird eine Verordnung ausgearbeitet werden.
Bei Neubauvorhaben, die eine Bruttogeschossfläche von mehr als 4000 m2 aufweisen, muss neu anhand der VSS-Norm geprüft werden, wo wie viele Veloabstellplätze zu erstellen sind. Massgebliches Kriterium hierfür ist, wie das Gebäude genutzt werden soll. Für die Ermittlung der Anzahl und Ausgestaltung der Veloparkplätze bei Bauvorhaben mit weniger als 4000 m2 Bruttogeschossfläche wird eine Veloparkplatzverordnung ausgearbeitet werden. Diese soll 2016 in Kraft treten und die bisherige Veloabstellplatz-Richtlinie aus dem Jahr 1992 ablösen. Der Verordnungsentwurf wird voraussichtlich im 2. Quartal 2015 in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt.
Aufgrund der Motion Jörg Vitelli und Konsorten hat der Grosse Rat das BPG im September 2014 um zwei wesentliche Punkte erweitert: Erstens wurde die gesetzliche Grundlage zum Erlass der noch zu erarbeitenden Veloparkplatzverordnung geschaffen und zweitens wurde für grössere Neubauvorhaben die einschlägige VSS-Norm als verbindlich erklärt.
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