Nutzungspläne sollen Klarheit für Veranstaltungen in der Basler Innenstadt schaffen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Art und Anzahl von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen der Basler Innenstadt sollen in sogenannten Speziellen Nutzungsplänen (sNuP) verbindlich und transparenter als bisher geregelt werden. Die Allmendverwaltung hat in einem ersten Paket die Speziellen Nutzungspläne für den Barfüsserplatz, den Marktplatz sowie den Münsterplatz aufgelegt. Diese Nutzungspläne schaffen Klarheit für die Anwohnerschaft und Planungssicherheit für Veranstalter. Sie legen sowohl die Anzahl Tage mit Veranstaltungen, wie auch die erlaubte Lautstärke und Dauer sowie weitere Einzelheiten dieser Veranstaltungen auf den jeweiligen Plätzen fest.
Der öffentliche Raum des Kanton Basel-Stadt muss und soll den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern für ganz verschiedene Vorhaben zur Verfügung stehen. Unterschiedliche öffentliche und private, kommerzielle und nichtkommerzielle Interessen treffen dabei aufeinander. In diesem Zusammenhang sollen die „Speziellen Nutzungspläne“ (sNuP) das Gesetz über die Nutzung des öffentlichem Raumes (NöRG) umsetzen und Klarheit für die einzelnen Nutzergruppen schaffen.
Die Speziellen Nutzungspläne beinhalten Vorschriften bezüglich Lautstärke, zeitlicher und räumlicher Belegung sowie allgemeine Regelungen auf den grossen Plätzen Basels. Wie bei einem Bebauungsplan werden diese Vorschriften vom Grossen Rat erlassen. Alle Beteiligten wissen auf diese Weise, was sie an einem Platz zu erwarten haben. Die Allmendverwaltung hat das erste Paket von Speziellen Nutzungsplänen für den Barfüsserplatz, den Marktplatz und den Münsterplatz im Rahmen eines Dialogs mit verschiedenen Anspruchsgruppen diskutiert. Das Feedback war weitgehend positiv.
Der nun vorgebrachte Vorschlag für den Speziellen Nutzungsplan für den Barfüsserplatz sieht zum Beispiel vor, dass dort an 135 Tagen im Jahr Veranstaltungen von 8 bis 20 Uhr oder an 5 Tagen im Jahr Veranstaltungen bis 2 Uhr morgens stattfinden können. Ausgenommen von diesem Kontingent wären unter anderem die Meister- und Cupfeiern des FCB oder die Fasnacht. Falls die Nachfrage nach Veranstaltungen das Kontingent übersteigt, würde die Allmendverwaltung Bewilligungen bevorzugt an Jugendveranstaltungen, Veranstaltungen mit überregionalem Interesse sowie besonders innovative Veranstaltungen erteilen - in dieser Reihenfolge.
Die Entwürfe für das erste Paket der Speziellen Nutzungspläne (Barfüsserplatz, Marktplatz sowie Münsterplatz) können bis am 15. Januar 2015 beim Kundenzentrum der Allmendverwaltung an der Rittergasse 4 (Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.tiefbauamt.bs.ch/snup eingesehen werden.
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