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Rheintunnel – erste Schritte zur Realisierung eingeleitet

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung mit dem Bundesamt für Strassen -- Die Verantwortlichen von Bund und Kanton sind sich einig, dass das Projekt Rheintunnel einen geeigneten Ansatz darstellt zur Beseitigung des Engpasses auf der Basler Osttangente. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt (BVD) haben in einer Absichtserklärung die ersten Schritte vereinbart, um den Rheintunnel ab etwa 2025 zu realisieren. Das ASTRA hat mit der Erarbeitung des Generellen Projekts für den Rheintunnel begonnen.

Im Juli 2014 stellte das ASTRA das Projekt Rheintunnel zur Beseitigung des Engpasses auf der Basler Osttangente vor. Mit dem Projekt sollen die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Nationalstrasse durch eine Kapazitätserweiterung sichergestellt und die Quartiere im näheren und weiteren Umfeld der bestehenden Osttangente vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Beim Rheintunnel handelt es sich um eine zweiröhrige Tunnelverbindung zwischen der Basler Nordtangente im Raum Klybeck/Wiese und dem Zubringer Birsfelden. Das Projekt sieht zudem eine Erweiterung mit Anschluss an die A5 in Richtung Deutschland vor. Das ASTRA schätzt die Investitionskosten (+/- 30%) für den Rheintunnel auf CHF 1.4 Mrd, für die Anbindung von und nach Deutschland auf CHF 0.3 Mrd.

Das ASTRA und das BVD haben in einer heute unterschriebenen Absichtserklärung vereinbart, das Mögliche dazu beizutragen, das Projekt im gesetzten zeitlichen Rahmen zu realisieren. Als erster Schritt erarbeitet das ASTRA nun bis etwa 2018 das Generelle Projekt. Nach der Genehmigung durch den Bundesrat und weiteren Projektierungsarbeiten, kann aus heutiger Sicht mit einem Baubeginn etwa 2025 gerechnet werden.

Für die kostenoptimierte Basisvariante, die im Laufe der Erarbeitung des Generellen Projekts bestimmt wird, trägt der Bund die Kosten. Bei weitergehenden Massnahmen über die Basisvariante hinaus, wie dem Anschluss an die A5 Richtung Deutschland, bemisst sich der Bundesbeitrag am Nutzen für die Nationalstrasse. Die verbleibenden Mehrkosten fallen zu Lasten des Kantons. Der Kanton übernimmt zudem die Kosten für Massnahmen wie Einhausungen oder Überdeckungen, die sich auf städtische Bedürfnisse beziehen und über den für Nationalstrassen gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz hinausgehen, ebenso wie für flankierende Massnahmen auf dem städtischen Strassennetz.

Weitere Auskünfte

Bau- und Verkehrsdepartement (BVD): Roger Reinauer, Tel. +41 61 267 93 24 Kantonsingenieur Bundesamt für Strassen (ASTRA): Mediendienst, Tel. +41 58 464 14 91

Bau- und Verkehrsdepartement

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