Die 80. Begegnungszone in einem Wohnquartier ist vollendet
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
In der Glaserbergstrasse haben Mitarbeiter des Bau- und Verkehrsdepartements heute Morgen Basels neuste Begegnungszone vollendet. Knapp 13 Jahre nach ihrer Einführung sorgen somit insgesamt 80 Begegnungszonen in Basels Wohnquartieren für abwechslungsreiche und sicherere Nebenstrassen, auf denen sich die Quartierbevölkerung aufhalten kann.
Mitarbeiter des Bau- und Verkehrsdepartements montierten heute Morgen Kinderzeichnungen an den Torelementen der neuen Begegnungszone Glaserbergstrasse. Damit ist die 80. Begegnungszone in Basels Wohnquartieren vollendet. Jede Begegnungszone wird eingangs mit Torelementen und drei Querstreifen auf dem Boden markiert. Zeichnungen von in der Strasse wohnenden Kindern schmücken in Wohnquartieren jeweils die aus Beton gefertigten Torelemente. Auf Wunsch der Anwohnenden erhalten Begegnungszonen zudem Sitzelemente und Pflanztröge.
Erst seit 2003 sieht das Schweizer Strassenverkehrsgesetz Begegnungszonen vor. Ihre Vorgänger waren die baulich und administrativ aufwändigeren Wohnstrassen. In Basel wurden die ersten beiden Begegnungszonen die Neuensteinerstrasse im Gundeli und die Jungstrasse im St. Johann - Ende 2003 eingerichtet. Begegnungszonen haben sich seither in der ganzen Stadt bewährt. Sie sind ein einfaches aber effektives Mittel, die Wohnqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner zu steigern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Kinder und Erwachsene können in einer Begegnungszone im Strassenraum spielen und verweilen. Begegnungszonen eigen sich etwa für eine Partie Tischtennis, zum Malen mit Kreide oder für einen langen Schwatz mit den Nachbarn. Neben den 80 Begegnungszonen in den Wohnquartieren zählt die Basler Innenstadt sechs weitere Begegnungszonen, die vor allem der Verkehrsberuhigung dienen. In Begegnungszonen gilt Tempo 20. Fussgängerinnen und Fussgänger haben gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmenden Vortritt, dürfen diese aber nicht unnötig behindern. Parkieren ist nur an den dafür markierten oder signalisierten Stellen erlaubt.
Anwohnerinnen und Anwohner einer geeigneten Nebenstrasse können beantragen, dass ihre Strasse in eine Begegnungszone umgewandelt wird. Neue Anträge für Begegnungszonen werden laufend vom Planungsamt entgegengenommen, geprüft und bearbeitet. Eine Begegnungszone wird nur geschaffen, wenn in einer schriftlichen Umfrage bei den Anwohnenden zwei Drittel der antwortenden Haushalte zustimmen. Für Begegnungszonen geeignete Nebenstrassen führen wenig Verkehr und keinen öffentlichen Verkehr, grenzen idealerweise an Strassen, in denen bereits Tempo 30 gilt, und haben keine oder nur eine geringe Steigung. Zudem sollten die an der Strasse liegenden Häuser einen Bezug zur Strasse haben (z.B. zur Strasse gewandt sein). Ausnahmen von den Kriterien sind aber möglich.
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