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Erneuerung der Achse Basel – Riehen geht weiter

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen den Installationsplatz der Erneuerung der Verkehrsachse Basel – Riehen Grenze die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Installationsplatz kann somit gebaut und genutzt werden.

Im Rahmen der Erneuerung der Achse Basel – Riehen Grenze werden in der Aeusseren Baselstrasse die Tramgleise ersetzt und unter den Gleisen eine Grundwasserschutzwanne installiert. Für die Hauptarbeiten, den Bau der Grundwasserschutzwanne sowie für die Kanalisations- und Strassensanierung, ist der geplante Installationsplatz zwischen Bäumlihofwegli und Im Hirshalm zwingend erforderlich. Gegen diesen Installationsplatz wurde Rekurs und Beschwerde erhoben, was zu einem Baustopp führte. Das Bundesgericht hat nun der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen und ermöglicht es dem Tiefbauamt, den Installationsplatz zu bauen und mit den Hauptarbeiten zu beginnen. Die Tramgeleise der Aeusseren Baselstrasse sind dringend erneuerungsbedürftig. Ohne den raschen Entscheid der Bundesgerichtes, hätten die BVB einzelne Gleisabschnitte diesen Sommer notfallmässig austauschen müssen, ohne dass gleichzeitig die Grundwasserschutzwanne hätte gebaut werden können. Dadurch wären hohe Mehrkosten entstanden.

Wann genau der Installationsplatz gebaut wird und die Hauptarbeiten der Erneuerung der Achse Basel – Riehen Grenze fortgeführt werden können, klären das Tiefbauamt und die BVB zurzeit mit den beauftragten Baufirmen. Um die Stillstandskosten der Baustelle möglichst gering zu halten, ist vorgesehen ab dem 11. April bis Anfang Juli 2016 zwischen Eglisee und Habermatten die Fahrleitungen des Trams der Aeusseren Baselstrasse zu erneuern. Diese Arbeiten waren ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Sie wurden vorgezogen, weil sie den Installationsplatz nicht voraussetzen. Um den Trambetrieb nicht zu behindern und aus Sicherheitsgründen finden sie in der Nacht statt.

Der Rekurs gegen den Installationsplatz ist nach wie vor hängig. Das Basler Appellationsgericht wird darüber entscheiden.

Weitere Auskünfte

Daniel Hofer, Tel. +41 61 267 93 10 Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Bau- und Verkehrsdepartement

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