Keine Rekurse gegen den Bebauungsplan für das Nordareal der Roche
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Gegen den Bebauungsplan für das Nordareal der Roche sind keine Rekurse eingegangen. Damit ist der Bebauungsplan rechtskräftig und wirksam. Roche kann die Entwicklung ihres Areals, auf dem der zweite Büroturm sowie das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum entstehen sollen, entsprechend vorantreiben. Der Kanton Basel-Stadt und Roche bleiben weiterhin im Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wettsteinquartiers.
Die Frist zur Anmeldung von Rekursen gegen den Bebauungsplan des Nordareals der Roche beziehungsweise gegen den Entscheid des Grossen Rats ist am vergangenen Sonntag, 28. August 2016, ungenutzt verstrichen. Dies ist unter anderem auf die intensiven und konstruktiven Verhandlungen zwischen dem Kanton Basel-Stadt, der Roche und dem Verein Hauseigentümer und Anwohner Wettsteinquartier (HEAW) zurückzuführen. Dabei wurden die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgenommen und gemeinsam nach Lösungen gesucht. So hat der Regierungsrat in Absprache mit dem HEAW eine Reihe von Massnahmen beschlossen, welche die Lärmbelastung an der Grenzacherstrasse vermindern. Zudem verbesserte das Bau- und Verkehrsdepartement die Parkplatzsituation für die Anwohner im Wettsteinquartier.
Der Bebauungsplan für das Nordareal der Roche, auf dem der zweite Büroturm sowie das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum entstehen sollen, ist somit rechtskräftig und wirksam. Roche kann die Entwicklung des Areals nun vorantreiben. Diese Arealentwicklung ist nicht nur für Roche, sondern für die gesamte Wirtschaftsregion Basel von grosser Bedeutung. Sie stärkt den Wirtschaftsstandort Basel, sichert Arbeitsplätze und trägt zur städtebaulichen Entwicklung bei.
Auch während der Realisierung des Bebauungsplans in den kommenden Jahren bleibt der Kanton im Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern im Wettsteinquartier und ergreift, wo nötig, weitere Massnahmen, um die Lebensqualität im Quartier zu erhalten.
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