Lärmschutzmassnahmen an der Grenzacherstrasse
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Lärmbelastung an der Grenzacherstrasse soll mit geeigneten Massnahmen gesenkt werden. Dies, weil der Kanton Basel-Stadt gemäss der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung verpflichtet ist, bis März 2018 Strassenlärmsanierungen vorzunehmen, wo Grenzwerte überschritten werden, und weil die Anwohnerinnen und Anwohner befürchten, dass die Lärmbelastung im Rahmen der Ausbaupläne der Roche noch zunimmt. Der Re-gierungsrat hat daher in Absprache mit dem Hauseigentümer- und Anwohnerverein Wettstein (HEAW) eine Reihe von Massnahmen beschlossen, welche die Lärmbelastung an der Grenzacherstrasse vermindern.
Anwohnerinnen und Anwohner der Grenzacherstrasse, Riehentorstrasse , Ob. Rebgasse sowie des Wettsteinplatzes kritisieren schon länger die Lärmbelastung durch den Busverkehr. Sie befürchten einen weiteren Anstieg der Belastung aufgrund der anstehenden Entwicklungsabsichten der Roche. Der Regierungsrat anerkennt diese Befürchtungen der Anwohnerschaft und ist sich bewusst, dass der Kanton Basel-Stadt gemäss der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung verpflichtet ist, dort, wo notwendig, bis März 2018 eine Strassenlärmsanierung vorzunehmen. Der Regierungsrat hat deshalb in Absprache mit dem Hauseigentümer- und Anwohnerverein Wettstein (HEAW) entschieden, an der Grenzacherstrasse West (Wettsteinplatz – Peter Rot-Strasse) bis im Frühjahr 2018 eine deutliche Lärmreduktion zu erreichen. Folgende Massnahmen sind dafür vorgesehen:
- Einbau eines lärmmindernden Belags (Flüsterbelag) in der Grenzacherstrasse zwischen Wettsteinplatz und Peter Rot-Strasse.
- Verlegung der Bushaltestelle Rosengartenweg von der heutigen beengten Lage in den Bereich vor die Liegenschaften Grenzacherstrasse 62 und 79 oder zum Kreuzungsbereich mit der Peter Rot-Strasse. Dabei ist zu prüfen, ob die Haltestelle zumindest auf einer Strassenseite so angeordnet werden kann, dass die haltenden Busse von den Autos überholt werden können und so ein kontinuierlicher Verkehrsfluss gewährt ist.
- Sollten mit diesen beiden Massnahmen die Lärmschutzvorgaben nicht erfüllt werden, ist eine Temporeduktion zu prüfen.
- Wie bereits kommuniziert (siehe www.medien.bs.ch/news/2016-04-22-mm-65866.html), wird die Grenzacherstrasse durch die neue Führung der Linie 42 als Schnellbuslinie zwischen der Roche und dem Bahnhof SBB bereits ab Dezember 2016 von Busverkehr entlastet.
Nach Umsetzung dieser Massnahmen wird deren Wirkung jährlich kontrolliert. Die Ergebnisse werden offengelegt.
Um den Vorgaben des Lärmschutzes sowie den Auswirkungen des öffentlichen Verkehrs in der Grenzacherstrasse zusätzlich zu begegnen, sieht der Regierungsrat in der Mittel- bis Langfristplanung eine Obergrenze für Bus und/oder Tram von zwei Voll-Linien im 7.5-Minuten Takt bzw. eine Linie im 7.5-Minuten Takt und zwei Linien im 15-Minuten Takt vor. Mit der Verlegung der Linie 42 als Schnellbuslinie ab Tinguely Museum über die Osttangente zum Bahnhof SBB Ende 2016 ist diese Vorgabe erfüllt. Die ÖV-Frequenzen in der Grenzacherstrasse sollen nicht ausgebaut werden, auch nicht mit Extrakursen oder Extralinien zu Stosszeiten. Sollte dieses ÖV-Angebot in Zukunft den Bedarf nicht decken können, werden die notwendigen Kapazitäten auf anderen Achsen erweitert oder neu geschaffen.
Der Regierungsrat beabsichtigt, den öffentlichen Verkehr im Wettsteinquartier mit alternativen Angeboten auszubauen und zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Verdichtung und Führung von Buslinien auf anderen Routen sowie die Weiterentwicklung der S-Bahn mit der neuen Haltestellen Solitude und einer unterirdischen Herzstück-Haltestelle im Bereich Bad. Bahnhof / Messe / Roche. Auch die Planungen für eine Tramlinie durch die Grenzacherstrasse respektieren die festgelegte Obergrenze der ÖV-Frequenzen (Bus und Tram). Mit einer allfälligen Einführung einer Tramlinie durch die Grenzacherstrasse wäre eine weitere Reduktion von Buslinien verbunden. Im Weiteren unterstützt der Regierungsrat die BVB in ihrer Absicht, Pilotversuche mit Elektrobussen durchzuführen. Dabei wird auch eine Pilotstrecke durch die Grenzacherstrasse geprüft.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit den oben aufgeführten Massnahmen eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung an der Grenzacherstrasse erreicht und die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden können.
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