Regierungsrat Hans-Peter Wessels wird neuer Präsident der KöV
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Der Basler Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels wird neuer Präsident der Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV). Die Hauptversammlung der KöV hat ihn heute Morgen zum Nachfolger des Zuger Regierungsrats Matthias Michel gewählt.
Die Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) hat einen neuen Präsidenten: Der Basler Regierungsrat Hans-Peter Wessels tritt die Nachfolge des Zuger Regierungsrats Matthias Michel an. Die Wahl fand heute Morgen im Rahmen der KöV-Hauptversammlung in Basel statt. Hans-Peter Wessels ist bereits seit sieben Jahren Mitglied der KöV und engagiert sich seit Ende 2013 im Vorstand. Vor seinem politischen Exekutivamt arbeitete er mehrere Jahre für die ETH Zürich und war später als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft tätig. Seit 2009 gehört er dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt an und ist Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements.
Hans-Peter Wessels freut sich über die Wahl: „Es ist eine grosse Ehre, als Präsident der KöV amten zu dürfen. Es ist auch eine Ehre für Basel-Stadt und die Region, die beim Öffentlichen Verkehr immer wieder pionierhaft vorausgeht – ich denke da beispielsweise an grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte wie die Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint-Louis oder die geplante trinationale S-Bahn Basel mit dem Herzstück.“
Nebst der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), die heute Morgen tagte, war gestern Donnerstag auch die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) in Basel zu Gast. Rund 30 Regierungsrätinnen und Regierungsräte aus allen Kantonen diskutierten unter anderem über die Reform des regionalen Personenverkehrs, Logistikstandorte von nationaler Bedeutung, den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die erneute Revision des Raumplanungsgesetzes.
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