Richtigstellung der Fehlinformationen zum Verlauf des Projekts Verlängerung Tramlinie 3
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung mit den Basler Verkehrs-Betrieben BVB -- Das Projekt zur Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint-Louis ist auf gutem Weg, die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern verläuft in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens. Die Basler Verkehrs-Betriebe und das Bau- und Verkehrsdepartement stellen den Thesen der Basler Zeitung zu diesem Projekt die Fakten gegenüber.
Inhalt der Expertise, die die BVB in Auftrag gegeben hat Die von der BVB in Auftrag gegebene Expertise („Review“) hatte das BVB-interne Projektmanagement und die BVB-interne Projektorganisation zum Gegenstand. Das Bau- und Verkehrsdepartement war ausdrücklich nicht Untersuchungsgegenstand. Die im Bericht vom Mai 2016 gemachten Verbesserungsvorschläge hat die BVB in der Zwischenzeit umgesetzt.
Gute Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern Die Zusammenarbeit zwischen dem Bau- und Verkehrsdepartement, der BVB und der Communauté d’Agglomération des Trois Frontières (CA3F) verläuft gut und in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens.
Vereinbarung regelt Finanzierung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Tarifierung Grundlage für das ganze Regelwerk für die Tramlinie 3 bildet die im November 2015 zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der BVB abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung, wonach sich der Bund mit einem Beitrag von 37 Mio. Franken aus dem Infrastrukturfonds an den Kosten für die binationale Tramverlängerung beteiligt. Die heute (19.9.2016) vom BVB-Verwaltungsrat genehmigte Vereinbarung zwischen dem Bau- und Verkehrsdepartement, der BVB und der Communauté d’Agglomération des Trois Frontières (CA3F) regelt weitere wichtige Fragen zu Finanzierung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Tarifierung der grenzüberschreitenden Tramlinie Basel-Saint-Louis. Sie sichert auch, dass der operative Betrieb auf der Neubaustrecke von der BVB wahrgenommen wird.
Bauarbeiten auf Kurs Die Bauarbeiten sind sowohl auf schweizerischer wie auf französischer Seite gut unterwegs und im Zeitplan. Die Finanzierung ist mit der im November 2015 zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der BVB abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung geregelt. Gemäss Finanzierungsvereinbarung beteiligt sich der Bund mit einem Betrag von 37 Mio. Franken aus dem Infrastrukturfonds an den Kosten der binationalen Tramverlängerung von Basel nach Saint-Louis.
Betriebsbewilligung und Tarifverträge für August 2017 vorgesehen Geklärt und auch mit allen Partnern vertraglich vereinbart ist, dass die BVB den Betrieb auf der Verlängerung der Tramlinie 3 nach Saint-Louis wahrnehmen wird. Die Erteilung der formellen Betriebsbewilligung sowie die Zulassungsfahrten für die Fahrzeuge können nach französischem wie auch schweizerischem Recht erst dann erfolgen, wenn die Strecke fertig gebaut ist und befahren werden kann. Dieser Prozess ist für die Zeit ab August 2017 geplant. Dies entspricht dem weltweit üblichen Vorgehen, dass die definitive Betriebsbewilligung erst dann erteilt wird, wenn geprüft ist, dass die Infrastruktur norm- und plangerecht gebaut und abgenommen wurde, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten sind usw. Die Verhandlungen zum Tarif laufen noch, die Grundsätze sind vereinbart. Es ist noch genug Zeit, alle Details bis zur Inbetriebnahme zu klären.
Flexity-Tram auch Frankreichtauglich Selbstverständlich hat die BVB bereits bei der Ausschreibung der neuen Tramgeneration festgelegt, dass das Fahrzeug inklusive Zulassung für den französischen Streckenabschnitt zu liefern ist. Die Flexity-Trams weisen deshalb einige Besonderheiten auf, die ausschliesslich für den französischen Streckenabschnitt notwendig sind. So wurde z.B. eine Gegensprechanlage zwischen Fahrgastraum und Wagenführerkabine eingebaut. Die Erteilung der formellen Betriebsbewilligung sowie die Zulassungsfahrten für die Fahrzeuge können nach französischem wie auch schweizerischem Recht erst dann erfolgen, wenn die Strecke fertig gebaut ist und befahren werden kann. Dieser Prozess ist für die Zeit ab August 2017 geplant.
Betriebs- und Unterhaltskosten im üblichen Rahmen Die BVB unterbreitet dem Kanton eine Offerte, in die auch die erwarteten Fahrgeldeinnahmen einfliessen. Kanton, BVB, TNW und CA3F haben das gemeinsame Ziel, dass die Tarifgestaltung dem unterschiedlichen Lohn- und Preisniveau in Frankreich und der Schweiz angemessen Rechnung trägt und dass das Tarifsortiment verständlich ist. Die Abgeltung der durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten übernimmt der Kanton im Rahmen der jährlichen Leistungsbestellung. Der gut 3 Kilometer lange Ast der Linie 3 nach Saint-Louis spielt darin insgesamt eine sehr kleine Rolle. Es gibt keinen Grund zur Annahme, die Unterhaltskosten könnten substanziell höher oder tiefer sein als sonst auf dem BVB-Netz üblich.
Tram 3 erschliesst städtische Quartiere Im Unterschied zum Tram Weil dient das Tram 3 nicht nur der Erschliessung bereits gebauter städtischer Quartiere, sondern auch der Erschliessung eines gänzlich neuen Stadtteils, der in den nächsten Jahren Schritt für Schritt entstehen wird. Das «Quartier de Lys» soll in Etappen am Rande der Tramendschlaufe gebaut werden und weist ein Potenzial von 200 000 Quadratmetern auf. In diesem neuen Quartier werden unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen und Arbeiten realisiert.
Kosten im Kostenrahmen Die Kosten liegen nach wie vor im Rahmen der Kostenschätzung.
Bundesmittel zugesichert Die Bundesmittel sind über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund zugesichert. Sofern diese Mittel zweckkonform (also für die Verlängerung der Tramlinie 3) verwendet werden, besteht kein derartiges Risiko.
Tram 3 entlastet städtische Verkehrsinfrastruktur Der Grosse Rat hat dem Projekt Mitte 2014 mit grosser Mehrheit zugestimmt, weil das Ziel eines besseren grenzüberschreitenden ÖV völlig unbestritten ist. Der Kanton erwartet, dass neu täglich einige Tausend Fahrten von und nach dem Elsass mit dem Tram statt dem Auto abgewickelt werden. Dies entlastet die kantonalen Strassen und die Parkplatzsituation in den Quartieren. Einen Beitrag zum Erfolg leisten die Entwicklung des Bahnhofs Saint-Louis als Mobilitätsdrehscheibe (Velo-Parking, Park& Ride, Verknüpfung Regionalzug) und die Siedlungsentwicklung entlang der neuen Tramstrecke. Die grenzüberschreitende Weiterentwicklung des Tramnetzes hat aber nicht nur eine Bedeutung für die Verkehrsplanung, sondern auch eine aussenpolitische Dimension. Sie macht das Zusammenrücken der Nachbarn in der Trinationalen Agglomeration sichtbar, indem sie das tägliche Zusammenleben und den Austausch erleichtert. Diese gelebte Kooperation im Raum Basel stösst national wie international auf grosses Interesse und Anerkennung. Wir lassen Ihnen dazu noch heute Nachmittag eine separate Medienmitteilung zukommen.
Weshalb haben BVB und das Bau- und Verkehrsdepartement keinen Anwalt in Frankreich engagiert, der die Interessen der BVB und des Bau- und Verkehrsdepartements vertritt? Die Verantwortung für sämtliche die BVB betreffenden Rechtsfragen beim Tram 3 oder anderen Themen liegt beim BVB-internen Rechtsdienst. Grenzüberschreitende Projekte bedingen in erster Linie Verhandlungsgeschick, persönliches Engagement und Mut zu Entscheidungen, politisches Augenmass und vertrauensvolle Kontakte mit den involvierten Partnern. Die BVB und das Bau- und Verkehrsdepartement sind in vielen Projekten erfolgreich gemeinsam unterwegs und verfügen über eine entsprechend grosse Erfahrung. Die Verhandlungen mit den französischen Partnern verlaufen absolut partnerschaftlich mit dem gemeinsamen Ziel, die Verlängerung der Tramlinie 3 bis Ende 2017 in Betrieb zu nehmen. In juristischen Fragen werden die Verhandlungsparteien durch die Rechtsabteilungen des Bau- und Verkehrsdepartements und der BVB unterstützt. Diese ziehen bei Bedarf entsprechende Fachjuristen bei.
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr