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Tempo 30 in der Sevogelstrasse: Appellationsgericht stützt den Kanton

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Im Sommer 2015 publizierte das Bau- und Verkehrsdepartement die Einführung von Tempo 30 in der Sevolgelstrasse. Dagegen wehrten sich der Automobil Club beider Basel (ACS) und der Touring Club Schweiz (TCS) mit einem Rekurs. Das Basler Appellationsgericht hat diesen Rekurs nun abgewiesen und stützt damit das Vorhaben des Kantons, die Sevogelstrasse zu Gunsten der Sicherheit und der Lebensqualität im Wohnquartier in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln.

Das Basler Appellationsgericht hat heute Morgen den Rekurs des ACS und des TCS gegen die vom Kanton geplante Tempo-30-Zone in der Sevogelstrasse abgewiesen. Das Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst den Entscheid des Appellationsgerichts, das zu Gunsten der Sicherheit und des Lärmschutzes im Quartier entschieden hat Ob ACS und TCS den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen, ist nicht bekannt.

Ursprünglich wollte das Bau- und Verkehrsdepartement den geplanten Tempo-30-Bereich in der Sevogelstrasse bereits im Sommer 2015 umsetzen. Zum einen würde sie die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Velofahrende erhöhen und besonders die Schulwege von und zu den Kindergarten- und Schulstandorten im Quartier sicherer machen. Damit möchte das Bau- und Verkehrsdepartement auch einem Anliegen des Elternrats der Primarstufe Sevogel entsprechen. Zudem kann mit Tempo 30 eine deutliche Lärmreduktion in der Sevogelstrasse erzielt werden, sodass künftig die Anforderungen der Lärmschutzverordnung des Bundes grossmehrheitlich umgesetzt werden. Dies erhöht die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier.

Weitere Auskünfte

Marc Keller, Tel. +41 79 833 00 21 Leiter Kommunikation

Bau- und Verkehrsdepartement

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