Erste Beisetzung und Gedenkfeier für Sternenkinder auf dem Friedhof am Hörnli
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Totgeborene Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen oder vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, werden nicht im Personenregister eingetragen. In der Vergangenheit wurden sie demzufolge in der Regel weder auf dem Friedhof beigesetzt noch erfolgte eine Gedenkfeier. Neu führen die Stadtgärtnerei und die Spitalseelsorge des Universitätsspitals Basel einmal jährlich eine Beisetzung mit anschliessender Gedenkfeier durch. Der erste Anlass erfolgte gestern, 20. Juni 2017, auf dem Friedhof am Hörnli.
Wenn Kinder tot auf die Welt kommen und die Grenzwerte von 500 Gramm oder 22 Schwangerschaftswochen nicht erreichen, erfolgt im Personenstandsregister kein Eintrag. Demzufolge verzichten die Eltern oft darauf, ihr Totgeborenes – im Volksmund werden sie Sternenkinder genannt – mit einer Trauerfeier beizusetzen.
Dies ändert sich nun im Kanton Basel-Stadt: Gesternfand auf dem Friedhof am Hörnli eine gemeinsame Beisetzung der im Jahr 2016 und 2017 totgeborenen Kinder statt. Die Sternenkinder wurden eingeäschert und auf dem Kindergrabfeld der Abteilung 10 feierlich beigesetzt. Anschliessend erfolgte eine Gedenk- und Trauerfeier im Kapellengebäude im kleinen Kreise.
Die Stadtgärtnerei Basel ermöglichte auf Wunsch der Eltern schon seit geraumer Zeit eine separate Beisetzung. Doch mussten die Trauernden dies unmittelbar nach dem Abort äussern. Ansonsten verblieb der kleine Leichnam im Spital und wurde zusammen mit weiteren humanen Teilen kremiert. Die Spitalseelsorge des Universitätsspitals Basel und die Stadtgärtnerei bewirkten, dass seit letztem Jahr auch diese Praxis geändert wurde: Die Einäscherung von Sternenkindern erfolgt neu separat. So wissen die Eltern, wo auf dem Friedhof ihr Kind begraben ist.
Damit schliessen die Abteilung Bestattungswesen der Stadtgärtnerei und die Spitalseelsorge des Universitätsspitals Basel eine Lücke im Trauerprozess. Der Anlass wird in Zukunft einmal jährlich jeweils am zweiten Dienstag nach Ostern durchgeführt.
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