Öffentliche Planauflage zum zweiten Teil der Zonenplanrevision Basel
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Am 30. Mai startet die öffentliche Planauflage des zweiten Teils der Zonenplanrevision Basel. Bis zum 7. Juli werden Vorschläge des Bau- und Verkehrsdepartements für Änderungen des Zonenplans vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf Massnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung mit einem langfristigen theoretischen Potenzial an Wohnraum für bis zu 5‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner und zusätzlich für rund 700 Arbeitsplätze.
In den letzten zehn Jahren wuchs die Einwohnerzahl Basels um rund 10‘000, die Arbeitsplatzzahl sogar um rund 20‘000. Angesichts des starken Wirtschaftswachstums bleibt der Bedarf nach neuem Wohnraum auf absehbare Zeit sehr gross. Dies umso mehr, als sich für die Zukunft grössere Entwicklungspotenziale für neue Arbeitsplätze als für neue Wohnungen abzeichnen. Ergänzend zu den im ersten Teil der Zonenplanrevision behandelten Stadtrandentwicklungen und den laufenden grossen Arealentwicklungen wie der Hafen- und Stadtentwicklung Kleinhüningen-Klybeck, Volta Nord oder dem Areal Felix Platter und anderen beinhaltet der vorliegende zweite Teil der Zonenplanrevision deshalb weitere Massnahmen zur Innenentwicklung.
Die Vorschläge für neue Verdichtungsmöglichkeiten beinhalten Aufzonungen, die grössere Geschosszahlen erlauben, und einige Bebauungsplanänderungen zugunsten von mehr Dichtespielräumen. Dabei wird räumlich differenziert vorgegangen: Die Massnahmen fokussieren auf Gebiete ausserhalb der bereits sehr dichten Quartiere mit geeigneten Parzellengrössen und genügend grossen Hof- oder Strassenräumen. Sie beeinträchtigen keine Gebiete mit besonders wertvollen Ortsbildern oder naturräumlichen Vernetzungsfunktionen. Die unterschiedlichen Qualitäten der Quartiere sollen erhalten bleiben. Dennoch schaffen die vorgeschlagenen Massnahmen ein langfristiges - theoretisches - Potenzial für rund 5‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner sowie für rund 700 Arbeitsplätze. Da es sich nicht um Arealentwicklungen auf der Grundlage konkret vorliegender Entwicklungsinteressen handelt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Potenziale nur langsam und schrittweise realisiert werden. Dies hängt ganz von den Wünschen und Möglichkeiten der überwiegend privaten oder genossenschaftlichen Grundstückseigentümer ab. Das Bau- und Verkehrsdepartement geht davon aus, dass mit diesem Teil der Zonenplanrevision bis 2035 Wohnraum für schätzungsweise rund 2‘000 Menschen und Raum für rund 300 Arbeitsplätze entstehen könnte.
Neben Massnahmen der Innenentwicklung enthält der zweite Teil der Zonenplanrevision auch eher formale Bereinigungen: Diese umfassen die Aufhebung oder Vereinfachung von Bebauungsplänen mit heute nur mehr schwer interpretierbaren veralteten Vorschriften, die bundesrechtlich erforderlichen Zweckbestimmungen von Zonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie weitere Kleinkorrekturen beim Zonenplan und beim Wohnanteilplan.
Nach Abschluss der öffentlichen Planauflage werden im Herbst allfällige Anregungen und Einsprachen im Planungsamt behandelt werden. Ziel ist es, um den Jahreswechsel 2017/2018 über den Regierungsrat einen Ratschlag mit den bereinigten Vorschlägen an den Grossen Rat zu überweisen.
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