Tempo 30 im oberen Abschnitt der Inzlingerstrasse
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Im oberen Teil der Inzlingerstrasse soll ab Sommer 2017 Tempo 30 gelten. Damit steigt die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger und für Velofahrende. Die neue Tempo 30-Zone entspricht einem grossen Anliegen der Anwohnerschaft. Betroffen ist der Strassenabschnitt zwischen der Verzweigung Hohlweg und der Landesgrenze.
Das Bau- und Verkehrsdepartement hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass sich die Inzlingerstrasse im Abschnitt zwischen der Verzweigung Hohlweg und der Landesgrenze Riehen – Inzlingen für eine Tempo 30-Zone eignet. Diese entspricht einem grossen Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner. Die vorgesehene Einführung von Tempo 30 wird die Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrende erhöhen und macht damit auch die Schulwege auf dieser verkehrsorientierten Strasse sicherer.
Die Verkehrssicherheit auf dem genannten Abschnitt der Inzlingerstrasse muss vor allem für die Fussgängerinnen und Fussgänger dringend verbessert werden: Für sie stehen hier auf mehr als der Hälfte der Strecke keine Trottoirs, sondern lediglich Fussgänger-Längsmarkierungen zur Verfügung. Auf beiden Strassenseiten gibt es je drei Bushaltestellen, die zu Fuss sicher erreicht werden müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Strasse verhältnismässig schmal ist und dass die Sichtverhältnisse bei seitlich einmündenden Strassen und bei Privatzufahrten teilweise eingeschränkt sind. Diese Gefahrenpotenziale werden deutlich abgemildert, sobald auf dem Abschnitt der Inzlingerstrasse Tempo 30 gilt.
Die Verfügung zur Einführung von Tempo 30 im genannten Abschnitt wird am 1. April 2017 im Kantonsblatt publiziert. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2017. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorgehend mit einem Infoflyer informiert.
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