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Instandsetzung des Landesgrenzsteins Nr. 44 zum Abschluss der traditionellen Landesgrenzbegehung

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Auf einer Länge von 22 Kilometern markieren 223 meist historische Landesgrenzsteine den komplizierten Verlauf der Landesgrenze zwischen Deutschland (Landkreis Lörrach) und der Schweiz (Kanton Basel-Stadt). Zum Abschluss der traditionellen Landesgrenzbegehung haben die zuständigen Vermessungsbehörden heute den beschädigten und nun wieder instandgesetzten Landesgrenzstein Nr. 44 im Rahmen eines Festakts wieder platziert.

Landesgrenzstein mit Baslerstab

Die Landesgrenze zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Landkreis Lörrach ist seit mehr als 500 Jahren unverändert. 223 Grenzpunkte markieren deren komplizierten Verlauf, die meisten davon sind historisch. Die ältesten Steine stammen aus den Jahren 1488 (Kleinhüningen) und 1491 (Lange Erlen, im Schlipf und im Maienbühl/Eiserne Hand). Auf der Schweizer Seite zeigen sie immer den Baselstab, auf der deutschen Seite sind sie ein Abbild der wechselvollen Geschichte dieser Region: Markgrafen, Erzherzöge und auch Vertreter des niederen Adels haben ihre Hoheitszeichen anbringen lassen. Beim Wyhlengraben gibt es sogar Grenzsteine, die das Wappen von Vorderösterreich aufweisen.

Die Pflege der Landesgrenzeinrichtungen ist seit Ende des 19. Jahrhunderts gesetzlich geregelt und obliegt den deutschen und den Schweizer Vermessungsbehörden (Fachbereich Vermessung und Geoinformation, Landratsamt Lörrach und Fachbereich Vermessung, Stadt Lörrach, Bundesamt für Landestopografie und Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt). In einem Turnus von sechs Jahren wird der Abmarkungszustand der Landesgrenze gemeinsam begutachtet und werden notwendige Instandsetzungsarbeiten im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. In diesem Jahr fand die Landesgrenzbegehung zum 18. Mal statt.

Im Zuge der politischen Öffnung der Landesgrenzen und der Einführung von durch Deutschland und der Schweiz gemeinsam festgelegten Koordinaten der Landesgrenzpunkte hat die rechtliche Bedeutung der Landesgrenzsteine an Wichtigkeit verloren. Im Vordergrund stehen heute die Pflege und die Erhaltung des wichtigen Kulturgutes. Deshalb wird seit dem Jahr 2013 die eigentliche Begehung auf einen kleinen Kreis von Fachpersonen beschränkt. Behördenvertreter aller Stufen und die Medien nahmen heute am Abschlussevent teil, der dieses Jahr die Instandsetzung des Landesgrenzsteins Nr. 44 beinhaltete.

Der aus rotem Sandstein gefertigte Stein Nr. 44 stammt aus dem Jahre 1830 und steht rund 100 Meter östlich der heutigen Bahnlinie an der Grenze zwischen der Stadt Lörrach und der Gemeinde Riehen. Er trägt auf der Schweizer Seite den Baselstab und auf der deutschen Seite das Wappen der Grossherzöge von Baden und die grossherzogliche Krone. Im Jahre 1931 wurde er zusammen mit anderen Landesgrenzsteinen einbetoniert. Reparaturen erfolgten in den Jahren 1991 und 2017.

Im Vorfeld der Landesgrenzbegehung erhielten die zuständigen Behörden von einer Privatperson die Meldung, dass der fast 190jährige Sandstein knapp über dem Boden gebrochen sei. Der Stein wurde nun bei der Instandsetzung wieder auf das im Boden einbetonierte Unterteil gesetzt. Dabei wurde der Stein mit weichen Kupferstäben mit dem Unterteil verbunden. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass der Stein, falls er beispielsweise einer Landwirtschaftsmaschine im Wege stehen sollte, nicht zerstört, sondern lediglich zur Seite gedrückt wird, ohne dass er grossen Schaden nimmt. Es wird damit eine Art Sollbruchstelle geschaffen. Ein erneutes Aufsetzen ist dann mit dem gleichen Verfahren mit geringem Aufwand möglich.

Weitere Auskünfte

Paul Haffner Tel. +41 61 267 92 57 Kantonsgeometer, Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt

Bau- und Verkehrsdepartement

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