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Tempo 30 auf dem Laupenring während Schulwegzeiten

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Der Laupenring soll für Kindergarten- und Primarschulkinder sicherer werden. Auf dem Abschnitt zwischen der Verzweigung Neubadstrasse und der Verzweigung Holeestrasse soll deshalb künftig während den Schulwegzeiten Tempo 30 gelten. Dieser Abschnitt ist Bestandteil des Konzepts zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 in Basel, das der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen hat. Von der erhöhten Verkehrssicherheit profitieren auch die übrigen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende.

Tempo-30-Zonen tragen wesentlich dazu bei, dass die Verkehrssicherheit in Wohnquartieren steigt und die Lärmbelastung zurückgeht. Deshalb hat der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen, die Tempo-30-Zonen in Basel zu erweitern. Der Beschluss sieht nebst klassischen Tempo-30-Zonen auch Tempo-30-Strecken vor, auf denen nur temporär – also an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten – Tempo 30 gilt. Diese temporären Tempo-30-Strecken dienen dem gezielten Schutz von schwachen Verkehrsteilnehmenden, zu denen insbesondere  Kindergarten- und Schulkinder gehören. Im Gundeldingerrain, in der Grenzacherstrasse, in der Strassburger-allee, der Rauracherstrasse und in der Neubadstrasse bestehen bereits solche temporären Tempo 30-Strecken.

Beim Laupenring befindet sich die Primarschule Neubad mit drei Schulhäusern und vier Kindergärten. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat den Strassenabschnitt zwischen der Verzweigung Neubadstrasse und der Verzweigung Holeestrasse eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu Gunsten der Kindergartenkinder und der Schülerinnen und Schüler sinnvoll ist und sich der Strassenabschnitt für die Umsetzung eignet. Eine Tempo-30-Signalisation während der Schulwegzeiten erhöht die Verkehrssicherheit für die Kinder. Während des vorgesehenen Tempo-30-Betriebs zu den Schulwegzeiten profitieren auch alle anderen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende von einer erhöhten Verkehrssicherheit und einer verkehrsberuhigten Situation auf diesem Strassenabschnitt.

Die Verfügung zur Einführung von Tempo 30 während den Schulwegzeiten im genannten Abschnitt der Neubadstrasse wird am Mittwoch, 4. Dezember 2019, im Kantonsblatt publiziert. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis Herbst 2020. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorgängig mit einem Infoflyer informiert.

Weitere Auskünfte

Romeo Di Nucci Tel. +41 61 267 81 64 Projektleiter Verkehrstechnik, Amt für Mobilität

Bau- und Verkehrsdepartement

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