Velofahren bergwärts in der Wolfschlucht wird zugelassen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Schon seit Längerem wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass Velos auf der Wolfschlucht-Promenade zumindest bergauf fahren dürfen. Weil aber die Verkehrssicherheit nicht optimal ist, wurde das Anliegen bisher abgelehnt. Aktuell wird im Anzug Otto Schmid und Konsorten ein weiteres Mal eine Velozulassung bergwärts gewünscht. Der Regierungsrat hat in der ersten Beantwortung des Anzugs eine Velozulassung abgelehnt. Der Grosse Rat hat den Anzug hingegen stehen gelassen und damit bekräftigt, dass er eine Velozulassung bergwärts wünscht. Da die Öffnung der Wolfschlucht-Promenade demnach von grösserem Interesse ist, soll es nun vorübergehend zugelassen werden.
Die nötige Signalisationsanpassung wird am Mittwoch, 11. Dezember 2019 im Kantonsblatt publiziert. Neu wird die Wolfschlucht-Promenade zwischen Bruderholzweg und dem Tramübergang unterhalb der Rehhagstrasse als Fussweg mit dem Zusatz „motorlose Velos bergwärts gestattet“ signalisiert. Das bedeutet, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin Vortritt haben, zusätzlich die normalen Velos auf dieser Strecke bergwärts aber auch zugelassen sind.
E-Bikes – unabhängig ob mit einer Tretunterstützung bis 25km/h oder bis 45km/h – sind auf diesem Fussweg hingegen nach wie vor nicht zugelassen. Talwärts besteht weiterhin ein Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge.
Mittelfristig ist vorgesehen, die Veloführung auf das Bruderholz gemäss Teilrichtplan Velo via Wolfschluchtweglein und Lerchenstrasse einzurichten.
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