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Bürokratische Hürden bei der Installation von Wärmepumpen fallen: Liberalisierungspaket der Vorschriften für Wärmepumpen tritt in Kraft

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Ab sofort ist für das Aufstellen von Wärmepumpen im Innern keine Bewilligung mehr nötig. Im Aussenraum besteht nur noch eine Meldepflicht.

Wo Heizsysteme wie Fernwärme oder Erdsonden-Wärmepumpen nicht sinnvoll oder möglich sind, stellen Luft-/Wasser-Wärmepumpen eine zweckmässige, günstige und umweltfreundliche Art der Wärmeerzeugung dar.

Solche Anlagen dürfen im Innern  von Gebäuden ab sofort komplett bewilligungsfrei erstellt werden. Anlagen im Aussenraum, die die Abmessung von 100x160x70 cm nicht überschreiten, gut in die Umgebung eingebettet sind und die Lärmschutzvoraussetzungen erfüllen, bedürfen lediglich einer Meldung. Ein grosser Teil der heute verwendeten Aussenanlagen erfüllt diese Voraussetzungen. Eine noch umfassendere Liberalisierung im Aussenraum wird aufgrund der Erfahrungen im ersten Halbjahr 2020 geprüft.

Weitere Auskünfte

Luzia Wigger Stein Tel. +41 61 267 91 94 Amtsleiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartment

Bau- und Verkehrsdepartement

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