Neuer und kostenloser Zugang zu Grundstücksinformationen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB-Kataster) Basel-Stadt sind ab sofort die wichtigsten Informationen zu jedem Grundstück im Kanton frei abrufbar. Mit nur einem Klick im Katasterportal unter https://oereb.bs.ch erfährt man tagesaktuell zum Beispiel in welcher Bauzone oder Grundwasserschutzzone eine Parzelle liegt oder ob eine Wahrscheinlichkeit für eine Belastung mit Schadstoffen besteht. Der Katasterauszug für ein Grundstück kann kostenlos heruntergeladen werden. Er ersetzt ab dem 5. Mai 2020 bisher im Baubewilligungsverfahren benötigte Situationsgrundlagen.
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer müssen Verordnungen, Gesetze und behördliche Verfügungen für ihr Grundstück berücksichtigen, die sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Im neuen ÖREB-Kataster finden sich nicht nur die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen aus den Themen Raumplanung, Lärm, Wald, Grundwasserschutz, belastete Standorte, Eisenbahn, Nationalstrassen und Flughäfen, sondern auch geplante Änderungen. So sind beispielsweise auch laufende Zonenplanänderungen ersichtlich. Der neue ÖREB-Kataster ergänzt damit das kantonale Grundbuch.
Das Kataster bietet die Möglichkeit, Informationen über die Webseite abzufragen oder als PDF-Auszug zu generieren. Alle Informationen werden im Katasterportal (https://oereb.bs.ch) rechts neben der online Karte dargestellt, sobald eine Parzelle ausgewählt wird. Die entsprechenden Rechtsvorschriften, die gesetzlichen Grundlagen sowie weitere Informationen sind verlinkt. Der PDF-Auszug kann mit Zusatzinformationen für Baubegehren ergänzt werden. Darunter findet sich ein Situationsplan und weitere im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens entscheidenden Informationen wie zum Beispiel Angaben zum Denkmalinventar oder zu Wald und Naturgefahren. Dieser kostenlose ÖREB-Katasterauszug mit Zusatzinformationen für Baubegehren ersetzt das bisherige kostenpflichtige Dokument „Situationsgrundlagen für Baubegehren“ und muss ab dem 5. Mai 2020 bei Baubegehren beigelegt werden.
Der ÖREB-Kataster wurde durch den Bund geprüft und ohne Vorbehalt abgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter www.gva.bs.ch/oereb-kataster.
Hinweise
Bei Fragen zum ÖREB-Kataster:
Adrian Moser
Tel. +41 61 267 92 67
Abteilungsleiter Geoinformation, Grundbuch- und Vermessungsamt
Bei Fragen zu Baubegehren:
Luzia Wigger Stein
Tel. +41 61 267 91 94
Amtsleiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr