Ab diesem Winter befreit der Kanton Trottoirs von Schnee und Eis
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Ab diesem Winter übernimmt der Kanton den Winterdienst auf den Basler Trottoirs. Nach dem Ende eines Schneefalls oder bei Eisglätte räumt das Bau- und Verkehrsdepartement die Trottoirs tagsüber innerhalb von fünf Stunden. Bei grossen Schneemengen, gefrierendem Schnee oder anhaltendem Schneefall dauert die Räumung länger.

Bislang waren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Basel bei Schnee und Eis dafür ver-antwortlich, dass vor ihren Liegenschaften Fussgängerinnen und Fussgänger gefahrlos gehen können. Ab dem Winter 2025/2026 übernimmt der Kanton den Winterdienst auf den Basler Trottoirs, entsprechend dem Beschluss des Grossen Rats von Ende 2024. In der kommenden Woche informiert der Kanton die Basler Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie die Liegenschaftsverwaltungen mit einem Schreiben über die neue Regelung.
Nach Ende eines Schneefalls oder bei Eisglätte räumt das Bau- und Verkehrsdepartement zusammen mit einem externen Pikettdienst die Trottoirs tagsüber innerhalb von fünf Stunden. Die Räumung erfolgt zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr. Wenn es in der Nacht geschneit hat, sind die Trottoirs bis 12.00 Uhr auf einer Breite von mindestens einem Meter schneefrei. Bei anhaltendem Schneefall, Schneemengen von über 10 Zentimetern Höhe oder gefrierendem Nassschnee dauert die Räumung länger. Traktoren mit Schneepflug und Salzstreuer sowie Teams mit Handschaufeln übernehmen die Räumung der Trottoirs. Für die erste Wintersaison mietet das Bau- und Verkehrsdepartement die entsprechenden Traktoren und verpflichtet über eine öffentliche Ausschreibung externes Personal für den Winterdienst. Da bereits viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts für den Winterdienst auf den Strassen und ÖV-Haltestellen im Einsatz sind, ist für die Räumung der Trottoirs zusätzliches Personal notwendig.
Unterstützung durch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer willkommen
Die private Räumung von Trottoirs vor der eigenen Liegenschaft bleibt willkommen, weil die Räumung durch den Kanton erst um 7 Uhr morgens beginnt und mehrere Stunden in Anspruch nimmt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können bei Bedarf dazu beitragen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger vor ihren Häusern auch bereits am frühen Morgen gut unterwegs sind. Weggeräumter Schnee kann auf dem Trottoir entlang des Randsteins deponiert werden. Die Strassenrinne und Entwässerungsschächte sind freizuhalten, da sonst das Schmelzwasser nicht abfliessen kann. Glatteis und rutschiger, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalz kann eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Eine Standortliste der Splittkisten (Streugutbehälter) ist auf der Webseite des Kantons unter www.bs.ch/winterdienst abrufbar. Stadtreinigung und Stadtgärtnerei rufen dazu auf, nur wenig Streusalz einzusetzen und nur, wenn Schnee und Eis nicht anderweitig beizukommen sind. Verunreinigter Schnee darf nicht in Rabatten deponiert werden. Als Grundsatz gilt: Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto kleiner ist der Arbeitsaufwand und desto besser die Wirkung.
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr