Änderung der Signalisationsverordnung des Bundes – Basel passt Signale von Fusswegen und Fahrverbotsstrecken an
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Ab 1. Juli gilt das Velo-Symbol oder eine entsprechende Aufschrift auf Verkehrssignalen schweizweit für alle Fahrräder – auch für schnelle E-Bikes, schwere Cargobikes und klassische Motorfahrräder. Dies hat zur Folge, dass Fusswege und Fahrverbotsstrecken, auf denen Velos gestattet sind, neu von sämtlichen Fahrrädern mit eingeschaltetem Motor bzw. eingeschalteter Tretunterstützung befahren werden dürfen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist dies nicht überall sinnvoll, weshalb die Durchfahrt für schnelle E-Bikes, schwere Cargobikes und klassische Motorfahrräder an einigen Orten neu verboten wird. Vorerst sind in Basel 18 Örtlichkeiten betroffen. Die entsprechenden Signalisationsanpassungen werden am kommenden Samstag im Kantonsblatt publiziert.
Der Bundesrat hat entschieden, die Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs zu harmonisieren. Hierfür passt der Bund unter anderem die Signalisationsverordnung an, die schweizweit gültig ist. Dies hat auch Einfluss auf die Bedeutung der Radverkehr-Signalisation. Zum Beispiel erfasst das Fahrrad-Symbol oder eine entsprechende Aufschrift ab 1. Juli uneingeschränkt alle Fahrräder und Motorfahrräder, während das Motorfahrrad-Symbol oder eine entsprechende Aufschrift nur für klassische Motorfahrräder (30 km/h), schnelle E-Bikes (45 km/h) und schwere E-Cargobikes (250-450 kg) massgebend ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Strassen ASTRA: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/vernehmlassung-verkehrsflaechen.html
In Basel gibt es diverse Fusswege und Fahrverbotsstrecken, auf denen die Durchfahrt mit Velos gestattet ist. Schnelle E-Bikes und klassische Motorfahrräder dürfen hier aktuell nur mit ausgeschaltetem Motor bzw. ausgeschalteter Tretunterstützung unterwegs sein. Neu ist dies nicht mehr möglich, da diese Regelung in der Signalisationsverordnung des Bundes nicht mehr vorgesehen ist. Damit die Verkehrssicherheit auch weiterhin gewährleistet ist, wird die Durchfahrt für schnelle E-Bikes, schwere Cargobikes und klassische Motorfahrräder an 18 Orten neu untersagt – dazu zählen beispielsweise die Solitude-Promenade, die Dreirosenanlage, das Egliseeweglein oder das Chrischonaweglein. Die entsprechenden Signalisationsänderungen werden am kommenden Samstag im Kantonsblatt publiziert. Die neuen Signale mit dem Zusatz, dass Motorfahrräder verboten sind, werden bis zum 1. Juli montiert.
Basis- und Pendlerrouten für den Veloverkehr sind aktuell nicht betroffen. Der Kanton beobachtet die Situation, so dass er – wo nötig – weitere Anpassungen vornehmen kann. Ganz grundsätzlich ist und bleibt es wichtig, im Strassenverkehr rücksichtsvoll miteinander umzugehen. Auf gemeinsamen Wegen haben Velo- und Motorfahrradfahrende auf Fussgängerinnen und Fussgänger besondere Rücksicht zu nehmen und ihre Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Wo es die Sicherheit erfordert, müssen sie die Fussgängerinnen und Fussgänger warnen und nötigenfalls anhalten.
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