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Instandsetzung des Landesgrenzsteins Nr. 98 zum Abschluss der traditionellen Landesgrenzbegehung

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung zusammen mit dem Landratsamt Lörrach und der Stadt Lörrach

Auf einer Länge von 22 Kilometern markieren 223 meist historische Landesgrenzsteine den komplizierten Verlauf der Landesgrenze zwischen Deutschland (Landkreis Lörrach und Stadt Lörrach) und der Schweiz (Kanton Basel-Stadt). Zum Abschluss der traditionellen Landesgrenzbegehung haben die zuständigen Vermessungsbehörden gestern den beschädigten und nun wieder instandgesetzten Landesgrenzstein Nr. 98 im Rahmen eines Festakts platziert.

Arbeiter in orangefarbener Kleidung richten einen Grenzstein aus.
Setzung Landesgrenzstein Nr. 98
© BVD

Die Landesgrenze zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Landkreis Lörrach ist mit Ausnahme zweier kleiner Grenzregulierungen 1643 bzw. 1908 seit mehr als 500 Jahren unverändert. 223 Grenzpunkte markieren deren Verlauf, die meisten davon sind historisch. Die ältesten Steine stammen aus den Jahren 1488 (Kleinhüningen) und 1491 (Lange Erlen, im Schlipf und im Maienbühl/Eiserne Hand). Auf der Schweizer Seite zeigen sie immer den Baselstab, auf der deutschen Seite sind sie ein Abbild der wechselvollen Geschichte dieser Region: Markgrafen, Erzherzöge und auch Vertreter des niederen Adels haben ihre Hoheitszeichen anbringen lassen. Beim Wyhlengraben gibt es sogar Grenzsteine, die das Wappen von Vorderösterreich aufweisen. 

Die Pflege der Landesgrenzeinrichtungen ist seit Ende des 19. Jahrhunderts gesetzlich geregelt und obliegt den Deutschen und den Schweizer Vermessungsbehörden. In einem Turnus von sechs Jahren wird der Abmarkungszustand der Landesgrenze gemeinsam begutachtet und notwendige Instandsetzungsarbeiten im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Die effektiven Inventarisierungen und Reparaturen fanden während des ganzen Jahres statt. Mit einem Abschlussanlass auf der St. Chrischona wurden die Arbeiten am 16. Oktober 2025 offiziell abgeschlossen.

Im Zuge der politischen Öffnung der Landesgrenzen und der Einführung von durch Deutschland und der Schweiz gemeinsam festgelegten Koordinaten der Landesgrenzpunkte hat die rechtliche Bedeutung der Landesgrenzsteine an Wichtigkeit verloren. Im Vordergrund stehen heute die Pflege und die Erhaltung des wichtigen Kulturgutes. Deshalb wird seit dem Jahr 2013 die eigentliche Begehung auf einen kleinen Kreis von Fachpersonen beschränkt. Behördenvertreterinnen und -vertreter aller Stufen und die Medien nahmen am Abschlussevent der Landesbegehung teil, der dieses Jahr die Instandsetzung des Landesgrenzsteins Nr. 98 beinhaltete.

Neusetzung Landesgrenzstein Nr. 98 
Im Jahr 1842 wurden anlässlich der Festlegung der aktuellen Landesgrenzdefinition mehrere der bestehenden Ecksteine (markieren Knickpunkte) ersetzt und zusätzliche Läufersteine (liegen in der Geraden) in der Hoheitsgrenze ergänzt. Der Landesgrenzstein Nr. 98 ist einer dieser ersetzten Ecksteine. Bei der Begehung der Landesgrenze im Frühling 2025 wurde festgestellt, dass der über 180-jährige Stein knapp über dem Boden gebrochen ist. Der Stein wurde bei der Instandsetzung wieder auf das im Boden einbetonierte Unterteil gesetzt. 

Hinweise

Vermessungsbehörden: 

  • Fachbereich Vermessung und Geoinformation, Landratsamt Lörrach
  • Fachbereich Liegenschaften und Geoinformation, Stadt Lörrach
  • Bundesamt für Landestopografie
  • Grundbuch- und Vermessungsamt Kanton Basel-Stadt

Weitere Auskünfte

Markus Scherrer

Kantonsgeometer, Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt
Tel. +41 61 267 39 87 / +41 78 771 99 12

Bau- und Verkehrsdepartement

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