Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Massnahmen gegen den Japankäfer in Vorbereitung

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Im 2024 wurde in Münchenstein eine Population des gebietsfremden Japankäfers entdeckt. Diverse Bekämpfungsmassnahmen wurden seitens der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ergriffen. Als Ziel gibt der Bund auch dieses Jahr vor, den Befall des Schädlings zu tilgen. Die beiden Kantone setzen ab Flugbeginn des Käfers erneut gemeinsam verschiedene Massnahmen um. Die neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft, sobald ein erster Käfer gefunden wird.

Bild Japankäfer
© Shutterstock

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben Ende Juni 2024 in der Brüglingerebene bei den Fussballfeldern St. Jakob in Münchenstein (BL) eine Population des Japankäfers entdeckt. Auch im Gebiet der Kraftwerke Birsfelden, im Rankhof und bei der Verzweigung Hagnau fanden sie einzelne Käfer. Bereits im Vorjahr setzten die zuständigen Stellen gezielte Massnahmen ein, um die Ausbreitung des melde- und bekämpfungspflichtigen Schädlings wirksam zu begrenzen.
 

Die Stadtgärtnerei des Kantons Basel-Stadt und der Ebenrain des Kantons Basel-Landschaft haben für das Jahr 2025 bewährte und erweiterte Massnahmen eingeplant. Sie montieren hierfür bereits Ende Mai die Lockstofffallen für die Überwachung des Japankäfers. Ein Fräsen und Abdecken der Fussballfelder wie 2024 ist dieses Jahr nicht vorgesehen. Nach dem ersten Käferfund werden die Fallenstandorte und -kontrollen stark intensiviert, die Befalls- und Pufferzone wird ausgeschieden und die neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft. 
 

Änderungen beim Bewässerungsverbot 
Nach dem ersten Käferfund gilt wiederum das Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen bis Ende September 2025. Das Bewässerungsverbot soll bewirken, dass die Grünflächen unattraktiv für die Japankäferweibchen werden, welche ihre Eier bevorzugt in feuchten Wiesen ablegen. Das Giessen von Blumen und Gemüse ist weiterhin erlaubt. Ausgenommen vom Verbot sind Sportrasen-Grünflächen. Diese können beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch einreichen. Auf diesen Flächen werden im Herbst erneut Nematoden eingesetzt. Die Ausnahme gilt nur für Sportrasen-Grünflächen, nicht für Privatgärten. 
 

Transportverbot für Grüngut und Lagerung der Oberflächenschicht des Bodens
Um eine Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern, ist die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus verboten.
 

Für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 können auf Gesuch beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst Ausnahmen bewilligt werden.
 

Die Grüngutabfuhr der Gemeinden kann weiterhin normal genutzt werden. 

Hinweise

Bitte melden Sie den Verdachtsfall der Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00 
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch
Basel-Stadt: japankaefer@bs.ch 
 

Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unter: 
 

Japankäfer - Baselland
 

Japankäfer | Kanton Basel-Stadt

Weitere Auskünfte

Eleonor Fiechter

Leiterin Produktion, Markt und Direktzahlungen sowie Pflanzenschutzdienst, Ebenrain Kanton Basel-Landschaft

Timo Börker

Leiter Kantonale Fachstelle für Pflanzenschutz, Stadtgärtnerei Kanton Basel-Stadt

Bau- und Verkehrsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Münsterplatz 11
4051 Basel

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr