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Stadtreinigung ist bereit für Winterdienst auf Strassen und Trottoirs

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Ab diesem Winter übernimmt der Kanton die Schneeräumung der Basler Trottoirs. Trottoirs werden nach dem Ende des Schneefalls tagsüber innerhalb von fünf Stunden geräumt. Wie gewohnt befreit das Bau- und Verkehrsdepartement Strassen und Plätzen von Schnee. Bei grossen Schneemengen, gefrierendem Schnee oder anhaltendem Schneefall dauert die Räumung länger.

Rund 220 Mitarbeitende mit 40 Fahrzeugen der Stadtreinigung sowie rund 60 externe Mitarbeitende stehen gesamthaft in Bereitschaft während der Winterdienst-Saison. Sie stellen sicher, dass die Basler Strassen bei Bedarf rund um die Uhr und die Trottoirs tagsüber geräumt werden können. Wenn sich kaltes Wetter abzeichnet und die Bodentemperaturen sinken, verteilt die Stadtreinigung an den kritischen Stellen des Strassennetzes vorbeugend Feuchtsalz und Salzsole. Die Salzsole wird fein dosiert und versprüht, was die Umwelt schont. Die Wirkung der Sole hält bei trockenem Wetter mehrere Tage an. Bei Schneefall befreit das Tiefbauamt Notfall- und Hauptverkehrsachsen, Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen, wichtige Fussgängerverbindungen und Velowege zuerst von Schnee. Sie sind innert drei Stunden nach Ende des Schneefalls zu räumen. 

Startschuss für den Winterdienst auf den Basler Trottoirs

Ab diesem Winter übernimmt der Kanton den Winterdienst auf den Basler Trottoirs, entsprechend dem Beschluss des Grossen Rats von Ende 2024. Die Trottoirs räumt das Bau- und Verkehrsdepartement nach Ende eines Schneefalls oder bei Eisglätte tagsüber innerhalb von fünf Stunden. Die Räumung erfolgt zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr. Wenn es in der Nacht geschneit hat, sollen die Trottoirs bis 12.00 Uhr auf einer Breite von mindestens einem Meter schneefrei sein. Bei anhaltendem Schneefall, Schneemengen von über 10 Zentimetern Höhe oder gefrierendem Nassschnee dauert die Räumung länger. Im Einsatz sind Traktoren mit Schneepflug und Salzstreuer sowie Teams mit Handschaufeln. 

Unterstützung durch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer willkommen

Die Wege zwischen Hauseingang und Trottoir müssen weiterhin von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer geräumt werden. Diese können zudem dazu beitragen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger am frühen Morgen auch auf dem Trottoir gut unterwegs sind. Weggeräumter Schnee kann auf dem Trottoir entlang des Randsteins deponiert werden. Die Strassenrinne und Entwässerungsschächte sind freizuhalten, da sonst das Schmelzwasser nicht abfliessen kann. Glatteis und rutschiger, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalz kann eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Eine Standortliste der Splittkisten (Streugutbehälter) ist auf der Webseite des Kantons unter www.bs.ch/winterdienst abrufbar. Stadtreinigung und Stadtgärtnerei rufen dazu auf, nur wenig Streusalz einzusetzen und nur, wenn Schnee und Eis nicht anderweitig beizukommen sind. Verunreinigter Schnee darf nicht in Rabatten deponiert werden. Als Grundsatz gilt: Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto kleiner ist der Arbeitsaufwand und desto besser die Wirkung.

Weitere Auskünfte

Markus Müller
Leiter Stadtreinigung
+41 61 267 10 07markus.mueller@bs.ch

Bau- und Verkehrsdepartement

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