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Die Kreuzung Bankverein wird fussgänger- und velofreundlicher

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Der Autoverkehr kann künftig auch in Fahrtrichtung Bahnhof Basel SBB nicht mehr durch den St. Alban-Graben rollen. Damit entlastet der Kanton die Kreuzung Bankverein vom Durchgangsverkehr. Die entsprechenden Signale werden voraussichtlich Mitte November angebracht. Damit wird nun auch die Aeschenvorstadt spürbar Teil der fussgängerfreundlichen Innenstadt.

Im Auftrag des Grossen Rates wollte der Kanton die Kreuzung Bankverein bereits seit Längerem vom Autoverkehr entlasten. Im Frühjahr 2023 publizierte er die entsprechenden Verkehrsanordnungen, wonach der Autoverkehr auch in Fahrtrichtung Bahnhof Basel SBB nicht mehr durch den St. Alban-Graben rollen sollte. Ein Rekurs verhinderte bis anhin die Umsetzung. Das Rechtsverfahren ist nun abgeschlossen und die Verkehrsanordnungen sind rechtskräftig.

Mitte November wird das Tiefbauamt die notwendigen Signale aufstellen. Ab dann können Autofahrende nicht mehr durch den St. Alban-Graben und die Elisabethenstrasse in Richtung Bahnhof SBB fahren. In der Gegenrichtung ist die Verbindung bereits heute dem Tram und den Velofahrenden sowie der Anlieferung vorbehalten. Der Autoverkehr wird stattdessen über die Dufourstrasse geführt. Die Zufahrt zum Parking Kunstmuseum bleibt erlaubt. Auch Zulieferer für Geschäfte in der Freien Strasse und am Steinenberg sowie Reisecars zu den Halteorten am Steinenberg dürfen weiterhin durch den St. Alban-Graben fahren. Von der neuen Verkehrsführung profitieren auch die Aeschenvorstadt und die Nebenstrassen, da sie vom Autoverkehr entlastet werden.

Die Auswirkungen dieser neuen Verkehrsführung hat der Kanton im Rahmen der Planungen für die Neuorganisation des Aeschenplatzes untersucht: Es wird zwar zu Mehrverkehr in der Dufourstrasse und im Aeschengraben kommen. Aber sowohl der heutige wie auch der künftige Aeschenplatz können den Mehrverkehr verkraften. Damit der Autoverkehr nicht ins Brunngässlein ausweicht, wird hier der Durchgangsverkehr zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt künftig untersagt.
Die Aeschenvorstadt gehört zum Herzen der Basler Innenstadt. Entsprechend gilt auch hier seit 2015 eigentlich das Verkehrskonzept Innenstadt, wonach der Motorfahrzeugverkehr grundsätzlich nur für den Güterumschlag und nur morgens bis 11 Uhr zugelassen ist. Dies spürt man bisher aber kaum. Als nächstes wird das Verkehrskonzept Innenstadt auch in der Aeschenvorstadt umgesetzt, später folgt die Umgestaltung der Aeschenvorstadt.

Weitere Auskünfte

Romeo Di Nucci

Projektleiter Verkehrstechnik, Amt für Mobilität

Bau- und Verkehrsdepartement

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