Hitzefreie Nachmittage an den Schulen
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Medienmitteilung des Ressorts Schulen und des Schulärztlichen Dienstes des Kantons Basel-Stadt -- Aufgrund extremer Temperaturen fällt heute Nachmittag an den Schulen des Kantons Basel-Stadt der Unterricht aus. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hitzefrei.
Voraussetzung für hitze- und schulfreie Nachmittage sind meteorologische Werte. Für alle Schulstufen, mit Ausnahme der Tagesschulen und der Kindergärten, gilt: Klettert morgens um 8.30 Uhr bei der meteorologischen Station auf dem Bruderholz das Thermometer auf über 21 Grad Celsius und beträgt die Luftfeuchtigkeit mehr als 13,0 mmHg (was ungefähr 70% relativer Luftfeuchtigkeit entspricht), so informiert der Schulärztliche Dienst den Vorsteher des Erziehungsdepartementes. Dieser entscheidet in der Folge über den Erlass einer Weisung an die Rektorate, der betreffende Nachmittag sei grundsätzlich schulfrei zu gestalten. In Ausnahmesituationen (wichtige Prüfungen, unaufschiebbare Arbeiten usw.) dürfen die Rektorinnen und Rektoren gleichwohl den Regelunterricht anordnen. Der Unterricht im Kindergarten findet in jedem Fall statt. Es wird davon ausgegangen, dass der organisatorische Aufwand bei kurzfristig anberaumtem Unterrichtsausfall zu hoch und für die Eltern nicht zumutbar wäre. Zudem sind die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner unterrichtstechnisch am ehesten in der Lage, besonderen klimatischen Umständen mit entsprechend gestalteten Unterrichtseinheiten Rechnung zu tragen. Die Berufsschulen und die Brückenangebote entscheiden selbst, ob sie hitzefrei geben: In der Arbeitswelt gibt es keine Hitzeferien. Herrschen am frühen Vormittag 21 Grad Celsius, so sind es am Nachmittag in der Regel 30 Grad Celsius und mehr. Hohe Temperaturen bei hoher Luftfeuchtigkeit erschweren die Wärmeabgabe des Körpers, was im Extremfall zu Hitzestaus führen kann. In jedem Fall sind das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen im Klassenzimmer massiv herabgesetzt. Die Lehrkräfte sind gemäss Regierungsratsbeschluss vom 9.7.91 gehalten, den unterrichtsfreien Nachmittag für die Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufgaben zu benützen.
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