Neue gesamtschweizerisch anerkannte Ausbildung am Pädagogischen Institut Basel
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Den Studierenden der Primar- und Unterstufenlehrkraftausbildung am Pädagogischen Institut Basel wird trotz verzögerter Eröffnung der bikantonalen Fachhochschule der Besuch des neuen gesamtschweizerisch anerkannten Studiums ermöglicht. Die Ausbildung im Sinne der zukünftigen Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit (HPSA wird durch eine Übergangsverordnung ermöglicht.
Bei der Ausschreibung der Ausbildung für Lehrkräfte der Primar- und Unterstufenausbildung im Herbst 2001 ging das Erziehungsdepartement wie die Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft davon aus, dass im Herbst 2002 die gemeinsame HPSA ihre Tore öffnen würde. Eine entsprechende bikantonale Parlamentsvorlage war den beiden Kantonsparlamenten im Dezember 2001 zugestellt worden. Da die Kommissionen der beiden Parlamente noch Zusatzabklärungen zum Projekt eingefordert haben, muss der Beginn der gemeinsamen Hochschule nun verschoben werden.
Die bisherige Ordnung des Pädagogischen Instituts, die mit dem Inkrafttreten des gemeinsamen HPSA-Vertrags ausser Kraft getreten wäre, bietet ausschliesslich eine Rechtsgrundlage für die bisherige zweijährige Primar- und Kindergartenlehrkraftausbildung. Der Regierungsrat hat deshalb eine Übergangsverordnung erlassen, welche es dem Pädagogischen Institut erlaubt, die neuen in Zusammenarbeit mit dem Lehrerseminar Liestal entwickelten Curricula für die Ausbildung von Unterstufen- und Primarlehrkräften anzubieten. Auf dieser Grundlage werden die beiden Institutionen in enger Kooperation die EDK (Schweizerische Erziehungsdirektoren Konferenz)-konformen Curricula im Sinne der zukünftigen HPSA anbieten. Die Ausbildungsgänge für Lehrkräfte der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, welche bereits bisher am Pädagogischen Institut für beide Kantone geführt wurden, werden wie bisher weitergeführt. Mit diesen Massnahmen ist sichergestellt, dass aus den politisch bedingten Verzögerungen den Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten keine Nachteile erwachsen.
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