Bericht über die zukünftige Ausrichtung des sonderpädagogischen Konzeptes ist erschienen
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft und des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt -- Die Vorsteher der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli und des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt Regierungsrat Dr. Christoph Eymann haben den Bericht über die zukünftige Ausrichtung und Gestaltung des sonderpädagogischen Konzeptes der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zur Kenntnis genommen. Die Erarbeitung des Berichtes stand im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).
Mit der NFA geht die Sonderschulung vollumfänglich in die Verantwortung der Kantone über. Die Kantone müssen deshalb in Sonderschulkonzepten aufzeigen, wie sie die Aufgaben in diesem Bereich in Zukunft wahrnehmen.
Der neue Bericht beschreibt eine Schule für alle, in welche neu die Sonderschulung mit einbezogen ist. Er macht Vorschläge zur Ausrichtung und Gestaltung des sonderpädagogischen Konzeptes der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Weiter zeigt er auf, welche Schritte für die Konkretisierung und Umsetzung notwendig sind. Dabei werden nationale, regionale, kantonale und kommunale Gegebenheiten und Entwicklungen berücksichtigt. Das Ziel ist eine gemeinsame Entwicklung in beiden Kantonen, welche darüber hinaus mit dem gesamten Bildungsraum Nordwestschweiz koordiniert ist.
Die in den letzten Jahren initiierten Entwicklungen der Volksschule werden aufgenommen. Sie bieten in beiden Kantonen eine tragfähige Grundlage zur Verwirklichung einer Volksschule - im Sinne einer Schule für alle - sowie zur Vernetzung der bestehenden schulischen Angebote der Regelschule mit den schulischen Angeboten für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Auf der Grundlage geleiteter, dezentraler Schuleinheiten, soll ein wohnortsnahes schulisches und sonderpädagogisches Angebot von hoher Qualität für alle Schülerinnen und Schüler realisiert werden. Dabei gilt die Prämisse, dass die für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorhandenen Mittel erhalten bleiben. Sie werden der Volksschule für die Schulung der Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung zur Verfügung gestellt und sollen auch zur Stärkung der Tragfähigkeit der Schulen beitragen.
Das bestehende System wird durch die Kantonalisierung der Sonderschulung nicht von Grund auf verändert. Die Eingliederung der Angebote zur Schulung von Kindern mit einer Behinderung in die Volksschule vollzieht sich auf der organisatorischen Ebene. Die Schulung der betreffenden Schülerinnen und Schüler kann weiterhin in den bereits bestehenden Angeboten erfolgen. Das pädagogische Verständnis von besonderen Bildungsbedürfnissen und von Behinderungen steht im Vordergrund; das heisst, das Potential der Schülerinnen und Schüler und nicht ihre Defizite sind massgebend für die Ausgestaltung der Förderung.
Der Bericht legt die Grundlagen für das sonderpädagogische Konzept der Kantone Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt, welches den Regierungen im Jahr 2009 zur Genehmi-gung vorliegen soll. Anschliessend werden die beiden Kantone jeweils die notwendigen Schritte für die Umsetzung in die Wege leiten.
Hinweise
Weitere Informationen und alle bisher erarbeiteten Berichte sind zu finden im Internet unter www.nfa-bs-bl.ch (Anmerkung vom 28. Juni 2011: Die Website ist nicht mehr online)
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