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Vernehmlassung zur Teilautonomie und zur Leitungsstruktur an der Volksschule

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Das Modell der teilautonomen geleiteten Schule soll in Basel-Stadt weiterentwickelt auf die gesamte Volksschule ausgedehnt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Lehr- und Leitungspersonen Inspektionen Elternräte Politik Berufsverbände und weitere Institutionen sind eingeladen bis Ende Juni eine Stellungnahme abzugeben.

Das Modell der teilautonomen geleiteten Schule hat sich im Ausland und in anderen Kantonen bewährt: Schülerinnen und Schüler aus Schulhäusern mit lokaler Leitung und hoher pädagogischer Eigenverantwortung erzielen bessere Schulleistungen als andere. Schon heute können die Lehrpersonenteams in Basel-Stadt an allen Standorten der Volksschule Teilautonomie bei der Gestaltung ihrer Schulpraxis in Anspruch nehmen. Sie werden in jedem Schulhaus und in den Quartieren des Kindergartens von Personen mit Leitungs- und Koordinationsaufgaben unterstützt. Diese bestehenden Ansätze sollen weitergeführt, auf die gesamte Volksschule ausgedehnt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Regelung der Teilautonomie und die Stärkung der Leitung im Schulhaus dienen dem ausschliesslichen Zweck, das Lernen und das Zusammenleben im Schulhaus zu optimieren.

Die Leitung im Schulhaus erhält mehr Kompetenzen und Zeitressourcen. Alle Aufgaben, die mit Gewinn für die Pädagogik im Schulhaus übernommen werden können, werden auf diese Ebene verlagert. Die Teilautonomie der Lehrpersonen und Kollegien ist gesetzlich geregelt. In jedem Schulhaus gibt es einen Schulrat, in dem gewählte Vertretungen der Öffentlichkeit und der Eltern im Austausch mit den Lehrpersonen und ihrer Leitung stehen. Die Rektorate der Volksschulen schliessen sich zu einer Volksschulleitung zusammen. Diese kann sich auf die strategische Entwicklung und auf jene operativen Fragen konzentrieren, die die gesamte Volksschule betreffen. Es werden also die operative Führung der Schulhäuser dezentralisiert und die strategische und operative Führung der gesamten Volksschule zentralisiert. Durch die Reform werden die bewährten lokalen Leitungen an der Orientierungs- und Weiterbildungsschule konsolidiert. An der Primarschule können sich die Schulhausleitungen organisch zu Schulleitungen weiterentwickeln, im Kindergarten werden die lokalen Leitungen aufgebaut.

Lehrpersonen, Schulhausleitende, Schulleitende, Inspektionen, Elternräte, Politik, Verbände und weitere Partner und Institutionen sind im Rahmen einer bis Ende Juni dauernden Vernehmlassung eingeladen, sich mit dem Modell und dem Vorgehensplan auseinanderzusetzen. Vernehmlassungsgrundlage bildet der 44-seitige Bericht «Teilautonomie und Leitungen in der Volksschule von Basel-Stadt». Die im Bericht dargelegten Vorstellungen sind im Austausch mit allen Beteiligten und mit externen Experten entstanden. Zwei schriftliche Gutachten zu Teilautonomie und Leitungsstruktur an der Volksschule befinden sich im Anhang des Berichts (Prof. Rolf Dubs und Dr. Anton Strittmatter).

Hinweise

Bericht Der Bericht «Teilautonomie und Leitungen in der Volksschule von Basel-Stadt» sowie Vorschläge zur Anpassung des Schulgesetzes sind auf dem kantonalen Bildungsserver eduBS unter www.edubs.ch/die_schulen/vernehmlassungen oder beim Ressort Schulen, Telefon 061 267 84 07/08, E-Mail stab.schulen@bs.ch , erhältlich.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder, Telefon 061 267 62 92 Stv. Leiter Ressort Schulen Erziehungsdepartement

Erziehungsdepartement

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