Die Angebote für behinderte Erwachsene werden weiterentwickelt
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung mit der Fachstelle für Sonderschulung Jugend- und Behindertenhilfe der Bildung- Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft -- Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die gemeinsame Bedarfsplanung 2008 bis 2010 für die Leistungen der Behindertenhilfe beschlossen. Auf den Beginn des Jahres 2008 haben die Kantone die Verantwortung für die Steuerung und Finanzierung der Wohnheime Tages- und Werkstätten im Rahmen der NFA übernommen. Die Kantone wollen die bestehenden Angebote erhalten in Richtung ambulante und integrierte Unterstützungsformen weiterentwickeln und dort ausbauen wo derzeit noch Versorgungslücken bestehen.
Die Bedarfsplanung der Leistungsangebote der Einrichtungen für Erwachsene mit einer Behinderung ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Bereich der Behindertenhilfe. Sie ist die Grundlage zur Sicherung der nötigen Leistungen für Erwachsene mit einer Behinderung, die in Werkstätten, Tagesstätten und Wohnheimen erbracht werden.
Seit Inkrafttreten der NFA am 1. Januar 2008 sind die Kantone alleine zuständig für die Bedarfsplanung und die Finanzierung der Angebote für Erwachsene mit einer Behinderung. Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone zu gewährleisten, dass den Menschen mit Behinderung ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht.
Ziel der Bedarfsplanung der beiden Basel ist, die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung zu erhöhen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Die Leistungen der Behindertenhilfe bezwecken, den Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Menschen mit Behinderung zu unterstützen.
Um die Ziele zu erreichen, wollen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt das bestehende Angebot nicht nur erhalten, sondern moderat ausbauen und inhaltlich entwickeln.
Eine grössere Lücke besteht derzeit bei den Angeboten für Erwachsene mit einer psychischen Behinderung. Für diese Menschen sollen zusätzliche Angebote in den Bereichen Wohnen und Tagesgestaltung geschaffen werden.
Die Planung sieht vor, dass grundsätzlich keine neuen Heime oder Werkstätten gebaut werden. Vielmehr sollen integrierte und ambulante Formen der Unterstützung ausgebaut werden. Ein wichtiger Entwicklungsbereich ist die vermehrte Begleitung von Behinderten, die in eigenen Wohnungen leben wollen. In bestehenden Heimen und Werkstätten müssen die Konzepte an die älter und betreuungsaufwändiger werdenden Benutzerinnen und Benutzer angepasst werden.
Unterlagen zur Bedarfsplanung 2008 bis 2010 sind auf den Internetseiten der beiden Kantone aufgeschaltet.
Hinweise
Die Unterlagen sind erhältlich unter folgendem Link: Basel-Stadt
Basel-Landschaft
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