Tagesheim Maple Leaf: Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde gegen die vorläufige Schliessung ab
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Das Tagesheim bleibt bis auf Weiteres geschlossen -- Im Juni 2007 hat die Abteilung Tagesbetreuung des Erziehungsdepartements die Schliessung des Tagesheims Maple Leaf wegen verschiedener Missstände auf Ende Juni 2007 verfügt. Ende November 2007 hat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die vorläufige Schliessung bestätigt. Das Bundesgericht lehnt die dagegen erhobenen Beschwerden ab. Das Tagesheim bleibt deshalb bis auf Weiteres geschlossen.
Die Abteilung Tagesbetreuung hat im Juni 2007 einem allfälligen Rekurs gegen die Schliessungsverfügung die aufschiebende Wirkung entzogen. Gegen diesen Entscheid hat die Leiterin des Tagesheims zuerst beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt und danach auch beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hat nun als letzte Instanz entschieden, dass das Verfahren und der Entzug der aufschiebenden Wirkung korrekt waren. Es ist auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht eingetreten und hat die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben. Die vollen Gerichtskosten sind der Beschwerdeführerin auferlegt worden.
Das Erziehungsdepartement sieht sich in seiner Auffassung bestärkt, dass nur mit sofortigem Handeln und einer raschen Schliessung die Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden konnte. Dieser Entscheid der raschen Schliessung für die Dauer des Verfahrens ist nun auch vom höchsten Gericht bestätigt worden. Damit bleibt das Tagesheim für die Dauer des weiteren Verfahrens geschlossen.
Hinweise
Die Verfügung der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts datiert vom 18. März 2008 (2C_766/2007) und ist den Parteien am 31. März 2008 zugestellt worden.
Siehe dazu auch die Medienmitteilung vom 8. Juni 2007 und vom 30. November 2007.
Der Entscheid bezieht sich nur auf den Entzug der aufschiebenden Wirkung. In der inhaltlichen Frage der Schliessung ist das Verfahren noch hängig.
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