Konzeptentwurf für die Behindertenhilfe Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird Betroffenen und Institutionen zur Konsultation vorgelegt
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung mit der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft -- Zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereits im Jahr 2005 beschlossen die Zusammenarbeit in der Sonderschulung und in der Behindertenhilfe zu intensivieren und für die beiden Bereiche je ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. Eine Projektgruppe bestehend aus Fachpersonen aus beiden Kantonen legt jetzt einen Entwurf des «Konzepts zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (Konzept Behindertenhilfe)» vor. Die Kantone sind gemäss Bundesverfassung verpflichtet ein solches Konzept zu erarbeiten. Es muss vom Bundesrat genehmigt werden und schliesst die NFA-Übergangsperiode ab.
Der Konzeptentwurf beruht auf einem Grundlagenbericht, der unter Mitwirkung interessierter und betroffener Personen, Organisationen und Institutionen entwickelt worden ist und an einer öffentlichen Tagung anfangs 2008 breit diskutiert worden ist. Das Konzept schlägt einen Übergang von der angebots- und institutionenzentrierten Behindertenhilfe zu einem System des individuellen Bedarfs vor, in dem der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung mehr Bedeutung zukommen soll. Dabei spielen die bestehenden Institutionen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung. Das Konzept zeigt auf, wie die Planung, Qualitätsentwicklung und Finanzierung während und nach der Übergangszeit sichergestellt werden.
Der gemeinsame Konzeptentwurf der beiden Kantone steht nun Betroffenen und Interessierten zur Konsultation zur Verfügung. Der Entwurf ist im Internet unter www.nfa-bs-bl.ch abrufbar. Das Konsultationsverfahren dauert bis Ende April 2009. Gestützt auf die Ergebnisse wird das Konzept bereinigt und den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Herbst zur Einreichung an den Bundesrat unterbreitet.
Für die Behindertenhilfe ist auf baselstädtischer Seite neu das Amt für Sozialbeiträge im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt zuständig, im Kanton Basel-Landschaft ist es die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
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