Sonderpädagogisches Konzept für Basel-Stadt und Basel-Landschaft geht in Konsultation
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung mit der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft -- Zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2005 beschlossen die Zusammenarbeit in der Sonderschulung und in der Behindertenhilfe zu intensivieren und für die beiden Bereiche je ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. Eine Projektgruppe bestehend aus Fachpersonen aus beiden Kantonen legt jetzt einen Entwurf des «Sonderpädagogischen Konzeptes» vor. Die Kantone sind gemäss Bundesverfassung verpflichtet ein solches Konzept zu erarbeiten. Es muss von den Regierungen genehmigt werden und schliesst die NFA-Übergangsperiode ab.
Der Konzeptentwurf beruht auf einem Grundlagenbericht, der unter Mitwirkung interessierter und betroffener Personen, Organisationen und Institutionen entwickelt und diskutiert worden ist. Das Konzept zeigt auf, wie die Planung, Qualitätsentwicklung und Finanzierung nach der Übergangszeit sichergestellt werden. Als wichtiger Punkt wird die Bevorzugung der integrativen Sonderschulung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz im Konzept aufgegriffen. Weiterhin soll die Schulung in speziellen Schulen möglich sein. Massgeblich für die Wahl der Schulungsform soll der individuell ermittelte Unterstützungsbedarf der Schülerin oder des Schülers sein.
Der gemeinsame Konzeptentwurf der beiden Kantone steht nun betroffenen Fach- und Führungspersonen zur Konsultation zur Verfügung. Der Entwurf ist im Internet unter www.nfa-bs-bl.ch abrufbar. Die Konsultation findet mündlich im Rahmen von zwei Veranstaltungen im September 2009 statt. Auch schriftliche Stellungnahmen können abgegeben werden. Das Konsultationsverfahren wird Ende September 2009 abgeschlossen. Gestützt auf die Ergebnisse wird das Konzept bereinigt und den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Winter zur Genehmigung unterbreitet.
Für die Sonderschulung ist auf basel-städtischer Seite die Fachstelle Sonderpädagogik im Erziehungsdepartement zuständig; im Kanton Basel-Landschaft die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
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