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Fahrplan für den Schulwechsel von Lehrpersonen steht

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Im Frühjahr 2012 wird allen unbefristet angestellten Lehrpersonen der auslaufenden Orientierungs- und Weiterbildungsschulen ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt. Darin steht, auf welcher Stufe und an welcher Schule sie in Zukunft unterrichten werden. Das Ziel besteht in einvernehmlichen Lösungen. Um sie zu erwirken, werden die Betroffenen sich im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens ihre Präferenzen bilden und im Gespräch mit den Schulleitungen anmelden können. Grundlage für den Personalwechsel bilden ein Kriterienkatalog und ein Fahrplan, in dem das Vorgehen und die Mitwirkung der Beteiligten geregelt wird.

Mit der Schulharmonisierung werden die Orientierungs- und Weiterbildungsschulen aufgelöst. An ihrer Stelle wird eine dreijährige Sekundarstufe I mit drei Leistungsniveaus unter einem Dach geschaffen und gleichzeitig wird die Primarschule um zwei auf neu sechs Jahre verlängert. Für die 648 Lehrpersonen, die gegenwärtig auf Basis eines unbefristeten Vertrages an der OS und WBS unterrichten, bedeutet dies, dass sie ab Schuljahr 2013/14 entweder an eine verlängerte Primarschule oder an die neue Sekundarschule wechseln werden. Die befristet angestellten Lehrpersonen haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung an der Basler Volksschule. Sie können sich aber im Rahmen des von der Projektleitung beschlossenen Wechselverfahrens um freie Stellen bewerben.

Transparenter Kriterienkatalog
Das Verfahren des Personalwechsels soll so transparent und gerecht ausgestaltet werden wie möglich. Zu diesem Zweck wurde ein allgemeinverbindlicher Kriterienkatalog ausgearbeitet, der letzten Herbst einer Anhörung unterzogen wurde. In diesem Papier ist auch das erst im Herbst 2013 anlaufende Verfahren für den Übertritt von Gymnasiallehrpersonen an die neue Sekundarstufe I geregelt. Lehrpersonen, die an die verlängerte Primarstufe von Bettingen und Riehen wechseln, werden zu vergleichbaren Konditionen Angestellte der Gemeinden.

Wechsel ohne Lohneinbussen
Die lange im Voraus fixierten Kriterien für den Wechsel der Lehrpersonen sind in erster Linie Grundlage für die Entscheidfindung der Lehrperson bzw. zur Findung der einvernehmlichen Lösungen. Die Lohnregelung bleibt für die Lehrpersonen, die von der OS oder WBS in die Sekundarschule wechseln, unverändert. Für sie gilt weiterhin die bisherige Lohnklasse mit der entsprechenden Stufenentwicklung. Bei den Lehrpersonen, die von der OS oder WBS an die Primarstufe wechseln, bleiben aufgrund der revidierten Mischpensenverordnung bis und mit Schuljahr 2020/21 die Lohnklasse und Stufenentwicklung gleich. Ab dem Schuljahr 2021/22 wird ihnen der Frankenbesitzstand gewährt.

Ausgewogene Zusammensetzung an allen Standorten
Im Verfahren für den Personalwechsel stehen die erworbenen Diplome im Vordergrund. Entlang eines Entscheidungsbaums kommen nachgeordnet auch andere Kriterien (Präferenzen, Erfahrung, Teamzusammensetzung etc.) zum Zug. Damit der Unterricht in allen Schulen garantiert werden kann, muss beim Wechsel der Bedarf an den einzelnen Schulen berücksichtigt werden. Wenn immer möglich, sollen gut funktionierende Teams auch nach dem Wechsel zusammenbleiben können. Ziel ist es, an allen Standorten eine in jeder Hinsicht ausgewogene Zusammensetzung zu erreichen.

Informationsveranstaltungen und Wechselgespräche
Ein detaillierter Fahrplan für den Wechsel der Lehrpersonen ist ab sofort auf der Website des ED einsehbar. Er sieht vor, dass allen OS- und WBS-Lehrpersonen im März 2012 neue Arbeitsverträge für ihren neuen Arbeitsort angeboten werden. Diesem Zuteilungsentscheid geht ein mehrstufiges Verfahren voraus, in dessen Rahmen die betroffenen Lehrpersonen sich eine Meinung bilden können. Am 8. und 15. Juni finden zwei grosse Informationsveranstaltungen statt, zu denen alle Lehrpersonen der OS und der WBS eingeladen werden. Im Oktober und November führen die Schulleitungen mit jeder Lehrperson der OS und WBS ein Gespräch, in dem die Lehrpersonen ihre Präferenzen für Schulstufe, Schulstandort und Lehrpersonenteam anmelden können. Den rekursfähigen Zuteilungsentscheid fällen wird auf der Basis der Empfehlungen von Schul- und Stufenleitungen der Leiter Volkschulen. Für den Wechsel von Gymnasien an die Sekundarschule gilt ein analoges Verfahren. Der Zuteilungsentscheid liegt in diesen Fällen beim Departementsvorsteher.

Hinweise

Ein Überblick über das geplante Vorgehen beim Wechsel der Lehrpersonen ist zusammen mit zwei externen Gutachten ab sofort abrufbar auf der Website des Projektes Schulharmonisierung
www.ed-bs.ch/bildung/harmonisierung/personal-1

Weitere Auskünfte

Pierre Felder Leiter Volksschulen Telefon 079 770 29 90 Thomas Baerlocher Leiter Teilprojekt Personal Schulharmonisierung Telefon 061 267 99 80

Erziehungsdepartement

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