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Tagesbetreuung: Gesetz soll geändert werden

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Der Wunsch nach Tagesheimplätzen für Kinder ist in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen. Um diesem Bedarf in der heutigen Zeit gerecht zu werden, möchte der Regierungsrat das bestehende Gesetz anpassen. Ziel ist die Gleichbehandlung von Eltern aber auch die Gleichbehandlung der Tagesheime. Weiter wird der Begriff Tagesheim durch Kindertagesstätte (Kita) ersetzt. Der Gesetzesentwurf sieht neu zwei statt bisher drei Kategorien solcher Kindertagesstätten vor: Kitas mit Betreuungsbeiträgen (mit Beiträgen von Kanton oder Gemeinden) und Kitas ohne Betreuungsbeiträge.

Das geltende Tagesbetreuungsgesetz stammt aus dem Jahr 2003. Revisionsbedarf besteht insbesondere aufgrund der heutigen unterschiedlichen Steuerung und Finanzierung der subventionierten und mitfinanzierten Tagesheime, die zu ungleichen Bedingungen sowohl für die Tagesheime wie auch für die Eltern geführt haben. Heute können Eltern, die auf einen subventionierten Platz angewiesen sind, ihr Tagesheim nicht frei wählen und müssen sich den Betreuungsplatz durch die Vermittlungsstelle des Kantons oder der Gemeinde Riehen zuteilen lassen. Neu haben alle Eltern die Möglichkeit, sich einen Betreuungsplatz selbst zu suchen oder sich einen Betreuungsplatz durch die zuständige Informations- und Vermittlungsstelle vermitteln zu lassen.

Neben dieser Wahlfreiheit für die Eltern steht die Gleichbehandlung der Kitas im Vordergrund. Es gibt nicht mehr drei Kategorien (subventioniert, mitfinanziert und nicht subventioniert), sondern nur noch zwei Arten von Kitas. Anspruchsberechtigte Eltern erhalten Beiträge von Kanton oder Gemeinden für die Betreuung in allen Kitas mit Betreuungsbeiträgen. Die Beiträge richten sich allein nach Einkommen und Vermögen der Eltern. Kitas mit Betreuungsbeiträgen benötigen eine Anerkennung. Sämtliche Kitas werden vom Kanton beaufsichtigt.

Der Vorschlag zum neuen Gesetz geht nun in die Vernehmlassung, welche im Herbst abgeschlossen sein wird. Anschliessend wird der fertiggestellte Gesetzesentwurf dem Regierungsrat und dem Grossen Rat vorgelegt.

Hinweise

Die Vernehmlassungsunterlagen werden ab Freitag unter www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html abrufbar sein

Weitere Auskünfte

Sandra Dettwiler, Tel. +41 61 267 84 85 Erziehungsdepartement Basel-Stadt Abteilungsleiterin Jugend- und Familienangebote

Erziehungsdepartement

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