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Anpassungen im Schulbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Das Bundesamt für Gesundheit hat die bisherigen Empfehlungen für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aufgehoben. Es definiert keine speziell betroffenen Gebiete mehr und reduziert die Dauer der Selbstquarantäne von 14 auf 5 Tage. Dies hat Auswirkungen auf den Schulalltag im Kanton Basel-Stadt.

Es bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler ab kommenden Montag, 16. März, wieder zur Schule gehen. Damit handelt der Kanton Basel-Stadt gemäss der nationalen Gesamtstrategie des Bundesamts für Gesundheit. Die Regelungen für Schülerinnen und Schüler, die sich unwohl fühlen, bleiben selbstverständlich bestehen: Wenn Erkältungssymptome (Fieber oder sichtlich krank, nicht nur minimale Erkältungszeichen) erkennbar sind, bleibt man zuhause.

Als neue Regelung werden alle Schullager und alle Schulreisen im In- und Ausland vorerst bis zu den Frühjahrsferien abgesagt. Damit sollen mögliche Krankheitsausbrüche in Lagersituationen, die schwerer zu kontrollieren wären, vermieden werden. Zudem wird auf diese Weise sichergestellt, dass Schulklassen nicht von allfälligen Mobilitätseinschränkungen betroffen sind.

Über diese Anpassungen werden die Eltern, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lernenden in den nächsten beiden Tagen über diverse Kanäle detailliert informiert. 

Diese Anpassungen gelten sinngemäss auch für Kindertagesstätten oder Spielgruppen, die mit Beiträgen des Kantons oder Gemeinden unterstützt werden.

Erziehungsdepartement

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